Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 13

zm 111, Nr. 13, 1.7.2021, (1270) tion übersprungen wird. Dies ist möglich, wenn die Groß- eltern gleich Vermögen an die Enkelkinder übertragen. Der Schenkungssteuerfreibetrag beträgt pro Enkel und Großelternteil alle zehn Jahre 200.000 Euro Das sind zum Beispiel bei drei Enkelkindern und zwei noch lebenden Großeltern 1,2 Millionen Euro innerhalb von zehn Jahren. In entsprechend gelagerten Fällen ist es deshalb vorstell- bar, dass die Großeltern steuerfrei Vermögen in dieser Größenordnung an die Enkelkinder schenken und diese damit die Praxisimmobilie erwerben oder Schulden dafür tilgen und an den Praxisinhaber vermieten. Zivilrechtliche Aspekte beim Erwerb durch nahestehende Personen Nicht alle Mitglieder einer Familie vertragen sich auf Dauer. Manchmal kommt es zur Scheidung oder zu Zerwürfnis- sen zwischen Kindern und Eltern oder Großeltern. Für diese Fälle muss unbedingt durch entsprechende Rückfall- rechte beziehungsweise Ankaufsrechte vorgesorgt werden. Denkbar ist zum Beispiel, dass Sie als Praxisinhaber ein Ankaufsrecht für die Praxisimmobilie haben. Dieses Ankaufsrecht sollte möglichst nicht vor Ablauf von zehn Jahren nach dem Erwerb der Immobilie durch die nahe- stehende Person erfolgen, da sonst ein steuerpflichtiger Spekulationsgewinn entsteht. Insgesamt darf aber kein so- genannter „Gesamtplan“ vorliegen, aus dem das Finanz- amt schließen könnte, dass eigentlich von vorneherein die Immobilie dem Praxisinhaber gehören sollte (wirtschaft- licher Eigentümer). Das bedeutet, Sie sollten mit erfahre- nen Steuerberatern und Notaren zusammenarbeiten. IV. Vergleich der Netto-Steuervorteile durch die verschiedenen Gestaltungen Mögliche Erbschafssteuerersparnisse in Höhe von mehre- ren Hunderttausend Euro im Fall c) kommen gegebenen- falls noch dazu. Der ideale Fall mit Steuervorteilen im hohen sechsstelligen Bereich wird nicht so oft vorkommen. Das muss aber auch nicht sein. Allein der Steuervorteil durch den Ehe- gatten ist sehr viel Geld. Der Königsweg wird meist sein, dass der Ehegatte erwirbt und den Kindern einen Zuwendungsnießbrauch über zunächst zum Beispiel zehn Jahre einräumt. Dadurch können zusätzlich zu den vor- genannten 56.000 Euro + 238.000 Euro = 294.000 Euro nochmals je nach Anzahl der Kinder, zum Beispiel bei drei Kindern 226.000 Euro Steuerersparnisse erzielt wer- den. Bei einem Kind wären das um die 170.000 Euro. Das Studium der Kinder ist damit ganz nebenbei finanziert. Fazit Der Erwerb einer Praxisimmobilie ist eine große Investi- tion. Wenn möglich sollten Sie eine Gestaltung wählen, bei der hohe Steuerersparnisse eintreten. Beachten Sie aber unbedingt die zivilrechtliche Absicherung für Sie, damit es kein böses Erwachen gibt. Der Teufel, aber auch die Möglichkeiten, stecken im Detail! \ BERNHARD FUCHS Kanzlei Fuchs & Martin, Volkach Steuerberater / Rechtsanwälte Zahnärzteberatung B.Fuchs@fuchsundmartin.de Foto: privat MARCEL NEHLSEN Steuerberater, Diplom-Finanzwirt & Fachberater für das Gesundheitswesen Kanzlei Laufenberg Michels und Partner, Köln Nehlsen@laufmich.de Foto: privat Einkommensteuer für die Familie für 33 Jahre (T Euro) Erwerb der Praxisimmobilie durch: a) Praxisinhaber b) Ehegatte c) Im Beispiel drei sehr junge Kinder Steuernachteil Steuervorteil Steuervorteil 56 – 238 – 547 68 | PRAXIS

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