Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 14
zm 111, Nr. 14, 16.7.2021, (1315) zum Anfang der Pandemie nicht beleidigt abgewendet, sondern weiter den Dialog mit der Politik gesucht. Mit fundierten Daten habe man das Ausmaß der Betroffen- heit der Praxen verdeutlichen können und in der Folge mit dieser Hartnäckigkeit mehr erreicht als dies mit einem Rettungsschirm der Fall gewesen wäre, betonte Eßer. Ein großer Teil der Vorschläge der KZBV habe schließlich ihren Niederschlag im Versorgungsverbesserungsgesetz (GPVG) gefunden. Darin sei für die KZVen auch für 2021 die Möglichkeit geschaffen worden, die Gesamtvergütun- gen auf 90 Prozent der gezahlten Gesamtvergütung der vertragszahnärztlichen Leistungen des Jahres 2019 als Ab- schlagszahlung festsetzen zu lassen. Außerdem wurden die Rückzahlungsfristen verlängert. „Überzahlungen aus 2020 und 2021 sind jetzt jeweils erst bis Ende des Jahres 2023 auszugleichen“, erläuterte Eßer. Hilfreich ist aus Sicht der KZBV auch, dass junge Praxen mit dem Struktur- fonds unter angemessener Beteiligung der Krankenkassen finanzielle Unterstützung erhalten. Ebenso positiv sei der gesetzlich festgezurrte Grundsatz des Anspruchs auf eine verzerrungsfreie Fortschreibung der Gesamtvergütungen in Pandemiezeiten. Die Gesamt- vertragspartner hätten demnach 2021 und 2022 bei den Veränderungen der Gesamtvergütungen auch die infolge der Pandemie verminderte Inanspruchnahme vertrags- zahnärztlicher Leistungen angemessen zu berücksichtigen. „Damit ist der Gesetzgeber einer unserer Kernforderungen nachgekommen, die in die Zukunft weiterwirken wird“, erklärte Eßer. Ein weiterer wichtiger Baustein sei die Auf- hebung der Vergütungsobergrenze. Nicht nur Nachhol- effekte würden ungekürzt zur Auszahlung kommen, sondern auch die Vergütungsverhandlungen der Jahre nach 2022 würden der veränderten Morbidität Rechnung tragen müssen. „All diese Bausteine werden dazu beitragen, die vertrags- zahnärztliche Versorgung auch in Zukunft wohnortnah und flächendeckend sicherzustellen und unser Versor- gungssystem ein Stück weit krisensicherer zu gestalten“, betonte Eßer. Daneben wies der KZBV-Vorsitzende auf die Bedeutung des „Pandemiezuschlags“ in Höhe von 275 Millionen Euro für die Vertragszahnärzteschaft hin. Dies alles zusammen habe unterm Strich dazu geführt, dass die deutschen Zahnärztinnen und Zahnärzte die Pandemie gut hätten bewältigen können. DIE BERUFSWIRKLICHKEIT IN DEN BLICK NEHMEN Der KZBV-Vizevorsitzende Dr. Karl-Georg Pochhammer legte in seinem Bericht den Schwerpunkt auf die Tele- matikinfrastruktur (TI). Die Begeisterung von Spahn ver- mochte Pochhammer indes nicht zu teilen. Insbesondere das rasante Tempo bei der Einführung neuer Anwendun- gen wie der ePA, des E-Rezepts und der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stand im Zentrum sei- ner Kritik. „Drei Anwendungen, darunter zwei, die täglich millionenfach ausgeführt werden, sollen in schneller DIE AGENDA MUNDGESUNDHEIT 2021–2025 Anlässlich der Bundestagswahl im September hat die Vertreter- versammlung der KZBV mit der Agenda Mundgesundheit 2021–2025 die gesundheitspolitischen Positionen der Vertrags- zahnärzteschaft für die Sicherstellung und Weiterentwicklung einer wohnortnahen und präventionsorientierten Versorgung beschlossen. Die KZBV hatte zudem Gesundheitspolitiker von Union, SPD, FDP und den Grünen gefragt, was sie von der Agenda halten. In kurzen Videos nehmen Dietrich Monstadt (CDU/CSU- Bundestagsfraktion), Dirk Heidenblut (SPD-Bundestagsfraktion), Christine Aschenberg-Dugnus (FDP-Bundestagsfraktion) und Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen) dazu Stellung. Die Videos und die Agenda Mundgesundheit 2021–2025 können Sie unter www.kzbv.de/agenda-mundgesundheit abrufen oder über Twitter, Facebook und YouTube. Die Agenda Mundgesundheit 2021–2025 gibt einen umfassenden Überblick über die wichtigsten vertragszahnärztlichen Themen und zentralen politischen Positionen des Berufsstands. Zu den Inhalten gehören unter anderem der weitere Ausbau der Präventionserfolge bei der Mundgesundheit, die Chancen der Digitalisierung zur Verbesserung der Versorgung und Entlastung der Praxen, die Eindämmung der zunehmenden Vergewerblichung der zahnärztlichen Versorgung bei gleichzeitiger Förderung der Niederlassung vor allem junger, freiberuflicher Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie die Stärkung der Krisenreaktionsfähigkeit des vertragszahnärztlichen Versorgungssystems als Lehre aus der Corona-Pandemie. Außerdem setzt sich die KZBV seit vielen Jahren dafür ein, die Selbstverwaltung im Gesundheitssystem zu stärken. Der KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer: „Wir haben Frust und Enttäuschung in positive Energie verwandelt.“ Foto: KZBV_Knoff POLITIK | 17
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