Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 14

zm 111, Nr. 14, 16.7.2021, (1326) GUTACHTEN DES SACHVERSTÄNDIGENRATS Digital ein Entwicklungsland Der Sachverständigenrat Gesundheit bemängelt den unzureichenden Grad der Digitalisierung hierzulande. Auf einem digitalen Symposium stellte er sein bereits im März erschienenes Gutachten zur Digitalisierung der Fachwelt zur Diskussion. Ein Ergebnis: Eine bessere Balance zwischen Datenschutz und -nutzung sowie mehr Klarheit bei der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) würden der gesundheitlichen Versorgung gut tun. D ie Hightech-Nation Deutschland wirkt mit Blick auf die Digitalisierung des Gesundheitswesens wie ein Entwicklungsland“, sagte der Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, Prof. Dr. Ferdinand Gerlach, zu Beginn der Diskussion. „Es besteht ein dringender Bedarf an strukturellen, informationstechnischen, organisato- rischen und technischen Voraussetzungen.“ Dies sei eine der zentralen Botschaften, die der Rat in seinem Gut- achten zur Digitalisierung herausgearbeitet habe. In dem Gutachten, das bereits im März auf der Bundes- pressekonferenz vorgestellt wurde, mahnt der Sachver- ständigenrat eine effiziente und nachhaltige Strategie zur Digitalisierung des Gesundheitswesens an. Er fordert darin von der Politik, ein Anrecht der Patienten auf die bestmögliche Nutzung von deren Gesundheitsdaten ge- setzlich zu verankern. Zugleich soll der Missbrauch von Daten durch eine höhere technische Datensicherheit und härtere Strafen verhindert werden. „DER DATENSCHUTZ ALTER SCHULE MUSS NEU GEDACHT WERDEN“ Gerlach brachte die Argumente am 17. Juni auf dem Symposium, das das Gutachten in die politische Fach- öffentlichkeit tragen sollte, erneut auf den Punkt: „Der in Deutschland noch vorherrschende Datenschutz alter Schule muss im Sinne des Patientenschutzes neu gedacht werden.“ Und: „Es ist auch unethisch, vorhandene Daten nicht zu nutzen, wenn es um Patienten geht.“ Seine For- derung an die Politik: Ein „Gesundheitsdatennutzungs- gesetz“, das die Rahmenbedingungen für eine „patienten- wohldienliche Infrastruktur“ definiert. Für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn geht es da- rum, „Digitalisierung zu gestalten, statt sie zu erleiden“. In seinem Statement auf dem Symposium betonte er: „Wir sind schon mittendrin in der Digitalisierung“ – und dankte dem Sachverständigenrat für seine, wie er formu- lierte, „Tipps mit Tiefgang“ im vorgelegten Gutachten. Die Pandemie habe gezeigt, welchen Schub nach vorne die Digitalisierung genommen habe. Spahn nannte als Beispiele die Videosprechstunde und das Intensivregister der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Inten- siv- und Notfallmedizin (DIVI). Jetzt gehe es darum, kluge Konzepte zu entwickeln, um einerseits Datenschutz zu gewährleisten und andererseits eine pseudonymisierte und anonymisierte Weitergabe von Daten zu ermög- lichen. Seine Prognose: Das digitale Gesundheitswesen wird kommen. Deshalb sei wichtig, die Regeln dafür selbst zu bestimmen und Monopolstrukturen zu ver- meiden. „Ich will nicht, dass Apple oder Alibaba unsere Daten haben,“ sagte Spahn. Deswegen sei ihm auch das Projekt der ePA so wichtig, betonte der Minister. Natürlich Foto: AdobeStock_ MH 28 | POLITIK

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