Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 14
zm 111, Nr. 14, 16.7.2021, (1336) D as Bundesgesundheitsministe- rium (BMG) hat eine Novelle der Approbationsordnungen der Heilberufe auf den Weg gebracht: Der „Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Approbationsord- nungen für Zahnärzte und Zahnärz- tinnen, für Ärzte und für Psychothe- rapeutinnen und Psychotherapeuten“ ging jetzt in die Verbändeabstimmung. Geplant – und für Zahnmedizinstu- dierende besonders wichtig: Lehrfor- mate sollen auch in digitaler Form er- folgen. Präsenzveranstaltungen in den Universitäten sollen auch bei höheren Inzidenzwerten unter Einhaltung der Hygieneregeln ermöglicht werden. Gerade für die Studierenden der Zahn- medizin bedeutete die Pandemie, dass der praktische Lehrbetrieb in den meis- ten Universitäten nicht stattfand. Was in der Zahnmedizin besonders ins Gewicht fällt, denn der Präsenz- unterricht am Phantom oder mit Patientenkontakt nimmt einen wich- tigen Teil des Studiums ein, vor allem in den höheren Semestern. Mit der neuen Verordnung will das BMG jetzt Übergangsregeln und Klarstellungen schaffen: Die Zahnmedizinstudieren- den sollen – neben den notwendigen pandemiebedingten Einschränkun- gen im Lehrbetrieb – keinen weiteren Belastungen ausgesetzt werden und es sollen ihnen auch keine Nachteile durch die Umstellung des Studiums von der alten auf die neue Approba- tionsordnung im weiteren Studien- verlauf entstehen. Hintergrund: Die neue Approbations- ordnung für Zahnärzte und Zahnärz- tinnen (ZApprO) ist am 1. Oktober 2020 in Kraft getreten. Die alte Approbationsordnung für Zahnärzte (ZÄPrO) in der am 30. September gel- tenden Fassung ist für Studierende STATEMENT PROF. BENZ „PRAXIS IST DAS A UND O!“ „ Die aktuellen Anpassungen in den Ausbildungsordnungen der Heilberufe bedeuten, dass die Studierenden wieder an Präsenzveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminaren und vor allem praktischen Kursen der Patientenbehandlung teilnehmen können. Das ist wichtig für die berufsfähigen Zahnärztinnen und Zahnärzte, die wir nach dem Studium haben möchten: Praxis ist dabei das A und O!“ Statement Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer Foto: axentis.de VERORDNUNGSENTWURF ZUR APPROBATIONSORDNUNG IST AUF DEM WEG Lehre künftig auch in digitaler Form Lehrformate für Zahnmedizinstudierende sollen künftig auch in digitaler Form erfolgen und Präsenz- veranstaltungen in Universitäten können auch bei höheren Inzidenzwerten stattfinden. Das regelt ein neuer Entwurf zur Novelle der Approbationsordnung für die Heilberufe. Mit der neuen Verordnung will das Bundesgesundheitsministerium jetzt Übergangsregeln und Klarstellungen schaffen. Foto: AdobeStock_ali 38 | POLITIK
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