Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 14

der Zahnheilkunde, die ihr Studium vor dem 1. Oktober 2021 beginnen oder bereits begonnen haben, jedoch noch weiter anzuwenden. Damit das Studium nach den Vorgaben der ZApprO wie geplant zum 1. Oktober 2021 begonnen werden kann, sind die Universitäten aktuell mit der Um- setzung befasst. Die im Verordnungs- entwurf geplanten Regelungen sollen dem Rechnung tragen. Für Zahnmedizinstudierende sind die folgenden Regelungen relevant: \ Studierende, die ihr Studium nach der am 30. September 2020 gel- tenden Fassung der alten ZÄPrO bis zum 1. Oktober 2021 beginnen oder bereits begonnen haben, sollen dieses nach der ZÄPrO fort- führen und abschließen. \ Es erfolgt eine Klarstellung zu den Prüfungszeitpunkten der einzelnen Abschnitte der Zahnärztlichen Prüfung. \ In bestimmten Situationen können Zuschauer aus dem Prüfungsraum ausgeschlossen und die Prüfung in einen anderen Raum per Bild und Ton für Zuschauer übertragen werden. \ Der Begriff „Krankenpflegedienst“ wird in der ZApprO durch den Begriff „Pflegedienst“ abgelöst. \ In der zahnärztlichen (und auch in der ärztlichen) Ausbildung wird die Möglichkeit eröffnet, dass die Unterrichtsveranstaltungen ganz oder teilweise in digitaler Form durchgeführt werden können. ÖFFENTLICHER GESUNDHEITS- DIENST WIRD GESTÄRKT Für den ärztlichen Bereich wird die Stellung des Öffentlichen Gesundheits- dienstes (ÖGD) gestärkt. Das öffent- liche Gesundheitswesen und bevölke- rungsmedizinische Inhalte werden als Ausbildungsziel in die Prüfungsinhalte der Ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO) aufgenommen. Klargestellt wird, dass die Famulatur und das Prak- tische Jahr auch in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens abgeleistet werden können und das öffentliche Gesundheitswesen wird ein eigenes Fach in der ÄApprO. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat eine Stellungnahme zum Ver- ordnungsentwurf für die kommende Verbändeanhörung verfasst. Die mündliche Anhörung ist für den 8. Juli terminiert. Die BZÄK begrüßt das mit dem Entwurf beabsichtigte Ziel, eine einheitliche Anwendung der Vorschriften der ZApprO zu gewährleisten. Als positiv wertet sie, dass ihre Forderung nach einer prak- tischen Weiterführung des Studiums unter „normalen Bedingungen“ (mit den bekannten Hygienemaßnahmen und Testung, Impfung) aufgegriffen wurde. pr POLITIK | 39 Die optimierte Aminomed – durch klinische Studien bestätigt Kostenlose Proben: Bestell-Fax: 0711-75 85 779-62 E-Mail: bestellung@aminomed.de Praxisstempel, Anschrift Datum, Unterschrift ZM Juli 21 Dr. Liebe Nachf. GmbH & Co. KG D-70746 Leinfelden-Echterdingen www.aminomed.de/zahnaerzte aminomed – die medizinische Kamillenblüten-Zahncreme TITANDIOXID NEU OHNE Die weiterentwickelte Formulierung der medizinischen Kamillenblüten-Zahncreme ist jetzt noch empfehlenswerter für Sensitiv-Patienten und bei erhöhtem Parodontitis-Risiko : einzigartiges Doppel-Fluorid-System mit erhöhtem Fluoridanteil (1.450 ppmF) ohneTitandioxid – so werden die natürlichen Inhaltsstoffe wie z. B. Kamillenextrakte sichtbar noch sanftere Zahnpflege (RDA 31) 2 bei sehr guter Plaqueentfernung für die bestmögliche Mundpflege bei gereiztem Zahnfleisch und empfindlichen Zähnen Wirksamkeit bestätigt durch zahnmedizinische Untersuchungen und klinische Studien 1 Klinische Anwendungsstudie unter dermatologischer und zahnmedizinischer Kontrolle, durchgeführt von dermatest 01/2021 2 Messmethode „Z cher M dell“. Amin m i 68,5 % Senkung des Gingiva-Index nach 4Wochen 1 54,1 % weniger Schmerz- empfindlichkeit bereits nach 7Tagen 1 56,9 % Senkung des Plaque-Index nach 4Wochen 1

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