Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 14
zm 111, Nr. 14, 16.7.2021, (1379) ausschuss hat in seine Erwägungen zum einen einbezogen, dass die neuen Leistungen möglichst von allen Versicherten und möglichst unmittelbar ab deren Inkrafttreten beansprucht werden können. Zum anderen wird berücksichtigt, dass bereits begon- nene Therapiemaßnahmen nach altem Recht zu Ende geführt werden müssen, da diese auf Grundlage der bis zum 30.06.2021 geltenden systematischen Behandlung geplant und von den Krankenkassen genehmigt worden sind. Unter Therapiemaßnah- men werden solche nach den BEMA-Nrn. P200 – P203 verstanden. Ist die PAR-Behandlung demgegenüber vor dem 01.07.2021 auf Grundlage des alten Rechts geplant, mit der Therapie aber noch nicht begonnen worden, ist zur Verwirklichung des Leistungsanspruchs des Versicherten gemäß den neuen Regelungen zu verfahren, sodass ein neuer PAR-Plan nach neuem Recht auszustellen und der Krankenkasse zur Genehmigung vorzulegen ist. ************************************************************ Köln, Berlin 16.06.2021 ZAHNÄRZTEKAMMER NIEDERSACHSEN VERLUST VON MITGLIEDSAUSWEISEN Folgende Ausweise wurden verloren, gestohlen beziehungsweise nicht zurückgegeben und werden für ungültig erklärt: Nr. 6327 vom 16.09.2008 von Dr. Margarete Riechers Nr.6771 vom 22.02.2010 von Filiz Rezaie Nr. 3156 vom 21.02.1994 von Cornelia Knochenmuß Nr. 9805 vom 19.03.2019 von Mojdeh Walterscheidt Nr. 3292 vom 01.11.1994 von Iwona Hallmann Hannover, den 01.07.2021 BEKANNTMACHUNGEN | 81
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