Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 15-16

zm 111, Nr. 15-16, 16.8.2021, (1414) Dreh- und Angelpunkt für die künftige Ausgestaltung des Zahnmedizinstudiums sollte in Zukunft der Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Zahnmedizin (NKLZ) sein. Der NKLZ wurde 2015 herausgegeben vom Medizini- schen Fakultätentag unter Einbindung der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund und Kieferheilkunde (DGZMK), der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK). Im Grunde ist er bislang aber nicht bindend. Er dient nur als Gerüst im Sinne eines Kern- curriculums, beschreibt das Absolventenprofil für Zahnärz- te und gibt den Fakultäten Raum für die eigene Gestaltung. Der MFT fordert nun in seinem Papier, den NKLZ – analog zur Medizin – ständig zu aktualisieren und zu einem NKLZ 2.0 weiterzuentwickeln. Er sollte verbind- lich in eine novellierte ZApprO aufgenommen werden. Der MFT verlangt zudem eine Schärfung des zahnärzt- lichen Curriculums mit deutlich früherem Patientenkon- takt. Lange war zwar hier der sogenannte „Common Trunk“ in der Diskussion – die gemeinsame Gestaltung der Kernbereiche der Curricula Medizin und Zahnmedizin in den ersten vier Semestern. KEIN „PARKSTUDIUM“ FÜR ANGEHENDE MEDIZINER Diese Idee will der MFT jedoch nicht mehr weiterverfol- gen. Denn: Das Zahnmedizinstudium sollte nicht als „Parkstudium“ für die Medizin missbraucht werden. Außerdem sollten Zahnmedizinstudierende möglichst früh im eigenen Studienfach abgeholt werden. Es sollte ein longitudinales Curriculum der oralen Medizin mit Zahnmedizin-zentriertem Kern bevorzugt werden. Dies betone die Eigenständigkeit des Fachs und ermögliche durch interdisziplinäre Module mit der Medizin gemein- same Lehrinhalte. Der MFT spricht hier vom „Core Com- mon Trunk“. Ein dringlicher Aspekt ist für den MFT die Akquise von DIE ZAPPRO 2019 wurde die – überfällige – Zahnärztliche Approbationsordnung (ZApprO) verabschiedet. Der Fokus lag auf der Reform der klinischen Studien- gänge. Die zunächst vorgesehene Parallelität zu den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin im vorklinischen Studienabschnitt wurde wegen der anstehenden Novellierung der ÄApprO ausgeklammert, die nach dem Willen der Politik zuerst verabschiedet werden sollte. Die neue ZApprO sollte ursprünglich ab 1. Oktober 2020 in Kraft treten. Wegen der Pandemie wurde der Beginn dann um ein Jahr verschoben, jedoch wurden Regelungen zur Gleichwertigkeitsprüfung bei den Kammern wie geplant schon 2020 umgesetzt. In einem – vorgezogenen – Entwurf zur Novelle der Approbationsordnungen für die Heilberufe vom Juli 2021 werden derzeit rechtliche Voraussetzungen geschaffen, damit pandemie- bedingt jetzt schon regelhaft digitale Lehrformate greifen können – im Zahnmedizin- wie auch im Medizinstudium. Außerdem werden Übergangs- regeln zur Umstellung des Zahnmedizinstudiums von der alten auf die neue Approbationsordnung ge- schaffen. Die Abstimmungsprozesse laufen aktuell. Die neue ZApprO tritt nun zum Wintersemester 2021/22 ab dem 1. Oktober in Kraft. Jetzt geht es darum, im Zuge der Novelle für das Medizinstudium auch das Zahnmedizinstudium weiterzuentwickeln – ein dringlicher Appell des MFT nan die Politik, dem sich die zahnärztlichen Fachverbände – allen voran die Bundeszahnärztekammer – anschließen. Nach wie vor offen ist – wie bei der Medizin – die Kapazitäts- und Finanzierungsfrage und die Diskussion um curriculare Normwerte. DIE ÄAPPRO Das Bundesgesundheitsministerium hatte im Dezember 2020 einen Referentenentwurf zur Ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO) vorgelegt. Die Weiterentwicklung des Fachs wurde bereits mit dem „Masterplans Medizinstudium 2020“ auf den Weg gebracht. Vorbild sind die Modellstudiengänge der Medizinischen Fakultäten. Der Masterplan soll nun im Rahmen einer neuen ÄAPPRO umgesetzt werden. Inhaltlich geht es vor allem um die Vermittlung von mehr Praxis- und Patientennähe, mehr Wissenschaftlichkeit und die stärkere Verankerung der Allgemeinmedizin. Die Medizinerausbildung soll künftig stärker kompetenz- orientiert ausgerichtet werden. Dazu soll der Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Medizin (NKLM) verbindlich in der ÄApprO festge- schrieben werden. Der NKLM ist ein Kerncurriculum und soll dazu dienen, das Studium aktuell zu halten. Eine modernisierte Version NKLM 2.0 wurde im April 2021 veröffentlicht. Jetzt geht es darum, dass alle Fakultäten ihre Lehrinhalte darauf abstimmen. Das parlamentarische Verfahren zur ÄApprO läuft noch. Vor Kurzem mahnte der Bundesrat Mitsprache bei den kapazitätsrechtlichen Folgewirkungen an: Nötig sind zahlreiche Nachjustierungen und die Klärung der Finanzierung – vor allem beim Kapazitäts- und Betreuungsaufwand. Geplant ist, dass sich Bund und Länder bis Ende des Jahres einigen. Die Novelle soll voraussichtlich im Oktober 2025 in Kraft treten. 12 | POLITIK

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