Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 15-16

Ab dem 01. Oktober 2021 wird die Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen über den neuen Kommunikationsstandard KIM (Kommunikation im Medizinwesen) der Telematikinfrastruktur verpflichtend. Deshalb jetzt KIM-Adresse sichern unter www.ti-kim.de und damit schnell und einfach eAU versenden. WEITERSAGEN! eAU KOMMT CGMCOM-7026_397_TI_KIM-Anzeige_KS NICHT VERGESSEN! FÜR DAS SIGNIEREN DER eAU IST EIN eHBA NOTWENDIG OKTOBER 1 eAU

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=