Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 15-16

zm 111, Nr. 15-16, 16.8.2021, (1424) STRAHLENBELASTUNG BEI DVT-AUFNAHMEN Dosisreduktion durch Begrenzung des Field-Of-View Die DVT-Aufnahme bleibt eine – wenngleich wertvolle – Ergänzung der zweidimensionalen zahnärztlichen Röntgendiagnostik mit intraoralen Röntgenaufnahmen, Panorama- oder Fernröntgenseitenaufnahmen. Da die Strahlenbelastung im Allgemeinen aber deutlich größer ist, gilt das ALARA-Prinzip: As Low As Reasonably Achievable. E ine allgemeine Aussage über die Mehrbelastung ist wegen erheb- licher Unterschiede innerhalb der Geräteklasse, aber auch wegen unterschiedlicher Einstellmöglichkei- ten am DVT-Gerät nicht möglich. Die durchschnittliche Dosisbelastung liegt häufig beim 20- bis 40-Fachen einer digitalen Panoramaaufnahme. Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) schreibt in § 83 vor, dass der fach- kundige Zahnarzt zu entscheiden hat, ob und auf welche Weise die Anwen- dung von Röntgenstrahlen erfolgt (rechtfertigende Indikation). Außerdem ist das ALARA-Prinzip zu berücksichtigen. Daher ist es erfor- derlich, die geeignete Untersu- chungstechnik für eine bestimmte diagnostische Fragestellung so aus- zuwählen, dass diese mit der ge- ringstmöglichen Strahlendosis si- cher beantwortet werden kann. Nach §119 der Strahlenschutzver- ordnung (StrlSchV) sind dabei die wissenschaftlichen Erkenntnisse aus den Leitlinien der Fachgesellschaf- ten zu berücksichtigen. Die rechtfertigende Indikation ist nach §83 StrlSchV aufzuzeichnen und der zahnärztlichen Stelle (ZSRö) zur Erfüllung ihrer Aufgaben vorzule- gen. Dabei muss deutlich gemacht werden, warum eine zusätzliche 3-D-Bildgebung notwendig ist. Bei- spiele sind etwa: „geplante operative Zahnentfernung Zahn 48 bei unmit- telbarer Lagebeziehung zum N. alve- olaris inferior im OPG“ , „apicale Auf- hellung ohne erkennbare Ursache auf der Tubusaufnahme“, „geplante Im- plantation im linken Unterkiefer bei stark unter sich gehendem Alveolar- fortsatz“. DAS KLEINSTE VERFÜGBARE VOLUMEN REICHT AUS Das ALARA-Prinzip macht auch eine Einschränkung der Untersuchungsre- gion auf ein der jeweiligen Indikation angepasstes Field-Of-View (FoV) nö- tig. So ist es vor der Operation eines verlagerten Weisheitszahns weder sinnvoll noch erforderlich, den ge- samten knöchernen Gesichtsschädel im DVT abzubilden. Das kleinste ver- fügbare Volumen (4x4 oder 5x5 cm) ist dafür ausreichend. Gleiches gilt für die Darstellung unbezahnter Kieferabschnitte für Implantationen in einem Quadranten. Größere Formate, wie 8x8, 12x10 cm, die den zahntragenden Alveolarfort- satz beider Kiefer einschließlich der angrenzenden Strukturen wie der Kie- ferhöhle darstellen, sind nur dann in- diziert, wenn die medizinische Frage- stellung dies erfordert. Wenn man vereinfachend annimmt, dass die Dosis linear mit dem bestrahlen Volumen korreliert, erklärt sich die Bedeutung der Begrenzung des FOV für die Dosisminimierung. Bei einem Zylinder von 4 cm Höhe und 4 cm Durchmesser beträgt das bestrahlte Volumen circa 50 cm 3 . Bei 8x8 cm liegt es mit circa 400 cm 3 beim 8- Fachen, bei 12x10 cm sogar beim 22-Fachen des kleinsten Volumens. Eine weitere Möglichkeit der Strah- lenreduktion bei gleichbleibend ein- geblendeten FOV besteht in der rich- tigen Auswahl der Auflösung. Bei vie- Foto: AdobeStock_ romase Das ALARA-Prinzip erfordert auch eine Einschränkung der Untersuchungsregion auf ein der Indikation angepasstes Field-Of-View. 22 | PRAXIS .

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