Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 15-16

zm 111, Nr. 15-16, 16.8.2021, (1426) len DVT-Geräten kann man unter- schiedliche Voxelgrößen oder auch unterschiedliche effektive Strahlzei- ten auswählen. Hochauflösende DVT- Aufnahmen mit 120 µm Voxelgröße oder weniger sind nur für wenige Fragestellungen indiziert, wie in der Endodontie. Neben der Standardauf- lösung gibt es häufig auch einen „Low Dose Modus“ mit einer redu- zierten Strahlzeit und einer Auflö- sung von zum Beispiel 400 oder 600 µm. Für die Vermessung des Kiefer- kamms in der Implantologie oder zur Lagebestimmung verlagerter Zähne ist dieser Modus in aller Regel ausrei- chend und daher zu bevorzugen. Ein Qualitätsverlust ist dabei bewusst in Kauf zu nehmen. Dies ergibt sich aus dem ALADA-Prinzip. Bei der Prüfung der Röntgenaufnah- men müssen die zahnärztlichen Rönt- genstellen nach § 130 StrlSchV diese bundesweit einheitliche Bewertungs- kriterien anwenden. Passt das FOV nicht zur Indikation, wird also bei DVT-Geräten mit beweglicher Blende nicht auf die ROI eingeblendet, ist dies als Mangel der Kategorie 3 (er- hebliche Beanstandung) mit der Er- fordernis einer gegebenenfalls kosten- pflichtigen Nachprüfung oder sogar als Mangel der Kategorie 4 (schwer- wiegende Beanstandung) zu bewer- ten. Gleiches gilt für den Fall, dass die Erkenntnisse der zahnmedizinischen Wissenschaft nicht ausreichend be- rücksichtigt werden. In diesen Fällen muss die ZSRö unverzüglich das zu- ständige Ministerium informieren. Dr. Kai Voss Stellvertretender Vorsitzender Röntgenstelle der BZÄK ZAHNÄRZTLICHE RÖNTGENAUFNAHMEN Diese Patientenschutzmittel sind erforderlich Die Sachverständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL) vom 1. Juli 2020 legt in der Anlage III fest, welche Patienten- schutzmittel bei zahnärztlichen Röntgenaufnahmen mindestens vorhanden sein müssen. Diese Überlegungen können bei der Entscheidung helfen, wann sie anzuwenden sind. F ür Untersuchungen mit intraoralem Bildempfänger (Dentaltubusaufnahme) müssen \ ein Schilddrüsenschutzschild oder \ ein Schilddrüsenschutz oder \ eine Patientenschutzschürze (die Schilddrüse schützend) eingesetzt werden. Für eine Panoramaschichtaufnahme, eine Fernröntgen- aufnahme oder ein DVT wird eine \ Patientenschutzschürze (am Hals anschließend und den Rücken schützend) benötigt. Bei der Prüfung vor der erstmaligen Inbetriebnahme bezie- hungsweise bei der wiederkehrenden fünfjährigen Prüfung kontrollieren die Sachverständigen, ob diese Patienten- schutzmittel vorhanden sind. Zur Verwendung gibt es eine Empfehlung der Strahlenschutzkommission (SSK) vom De- zember 2018 mit wissenschaftlicher Begründung, die im Auftrag des Bundesumweltministeriums erstellt wurde. Die SSK gibt für die Zahnmedizin folgende Empfehlung: Zur Begründung gibt die SSK an: Die in der Zahnmedizin verwendeten Strahlenenergien und Feldgrößen erzeugen nur Streustrahlenfelder mit geringen Dosen. Bei Untersu- chungen von Panorama-Aufnahmen und dentalen Cone-Beam-CT zeigten sich keine signifikanten Dosisein- sparungen durch das Tragen einer Patientenschürze (Rott- ke et al. 2013a, Rottke et al. 2013b, Schulze et al. 2016) und in einer Studie (Qu 2012) Einsparungen von 0,015 mSv bei der Organ-Äquivalentdosis der Schilddrüse. Unabhängig von der Untersuchungsart empfiehlt die SSK \ den Einsatz von Patientenschutzmitteln falls der Patient dies ausdrücklich wünscht, \ darüber hinaus bei allen Untersuchungen Patienten- Strahlenschutzmittel anzuwenden, aber nur sofern dies nicht mit Nachteilen für die Untersuchung verbunden und klinisch praktikabel ist, Untersuchungsart Zahnmedizin CBCT (DVT) Patientenschutzmittel Kein Schutz notwendig Kein Schutz notwendig Mögliche Dosisreduktion Schilddrüse: < 0,01 mSv (Rottke et al. 013a, Rottkeet al. 2013b) Schilddrüse: < 0,02 mSv (Rottke et al. 2013a, Rottkeet al. 2013b) 24 | PRAXIS

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=