Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 15-16
\ bei unter 18-Jährigen und Schwangeren das mit einer Strahlenexposition verbundene höhere Risiko zu berücksichtigen. Die SSK legt es also in die Verantwortung der Strahlen- schutzverantwortlichen, wann die Patientenschutzmittel anzuwenden sind. Folgende Überlegungen können dabei helfen: \ Bei Intraoralaufnahmen ist ein Schilddrüsenschutz ein Mittel, das Strahlenminimierungsgebot nach dem ALARA-Prinzip umzusetzen. Der Einsatz eines Schilddrü- senschutzes ist regelmäßig nicht mit Nachteilen für die Untersuchung verbunden. \ Bei OPG oder DVT-Aufnahmen besteht abhängig vom Körperbau des Patienten ein Risiko, dass sich eine Patientenschutzschürze auf der Aufnahme als „Schürzenschatten“ abbildet und die Aufnahme damit zumindest im Bereich der Frontzähne unbrauchbar wird. Dies betrifft etwa Patienten mit einem kurzen Hals oder Erkrankungen der Halswirbelsäule. Dann ist entweder eine Wiederholungsaufnahme erforderlich oder es müssen ergänzende Intraoralaufnahmen angefertigt werden. Die damit verbundene zusätzliche Strahlenexposition ist deutlich höher als die mögliche Dosisreduktion durch eine Schürze. \ Bei Kindern und Jugendlichen hat der Strahlenschutz- verantwortliche nach §120 Absatz 3 StrlSchV dafür zu sorgen, dass geeignete Verfahren sowie Ausrüstungen, Geräte und Vorrichtungen verfügbar sind und eingesetzt werden, um der besonderen Strahlenemp- findlichkeit dieser Personen Rechnung zu tragen. Daraus ergibt sich, dass bei unter 18-Jährigen auf jeden Fall ein Patientenschutzmittel einzusetzen ist. Außerdem ist auch die Geräteeinstellung so zu wählen, dass eine möglichst niedrige Strahlendosis erreicht wird (Einblendung auf ein kleineres Format beim OPG, kür- zere effektive Strahlzeit.). Die Indikation zur DVT muss hier besonders streng gestellt werden. \ Bei bestehender oder nicht auszuschließender Schwanger- schaft ist nach § 120 StrlSchV ist die Dringlichkeit der Anwendung zu prüfen. Ist die Röntgenaufnahme erforderlich, sind alle Möglichkeiten zur Herabsetzung der Exposition dieser Person und insbesondere des ungeborenen Kindes auszuschöpfen. Diese Formulierung bedingt eine Bleischürze. Dr. Kai Voss Stellvertretender Vorsitzender Röntgenstelle der BZÄK PRAXIS | 25 Die optimierte Aminomed – durch klinische Studien bestätigt Kostenlose Proben: Bestell-Fax: 0711-75 85 779-62 E-Mail: bestellung@aminomed.de Praxisstempel, Anschrift Datum, Unterschrift ZM August 21 Dr. Liebe Nachf. GmbH & Co. KG D-70746 Leinfelden-Echterdingen www.aminomed.de/zahnaerzte aminomed – die medizinische Kamillenblüten-Zahncreme TITANDIOXID NEU OHNE Die weiterentwickelte Formulierung der medizinischen Kamillenblüten-Zahncreme ist jetzt noch empfehlenswerter für Sensitiv-Patienten und bei erhöhtem Parodontitis-Risiko : einzigartiges Doppel-Fluorid-System mit erhöhtem Fluoridanteil (1.450 ppmF) ohneTitandioxid – so werden die natürlichen Inhaltsstoffe wie z. B. Kamillenextrakte sichtbar noch sanftere Zahnpflege (RDA 31) 2 bei sehr guter Plaqueentfernung für die bestmögliche Mundpflege bei gereiztem Zahnfleisch und empfindlichen Zähnen Wirksamkeit bestätigt durch zahnmedizinische Untersuchungen und klinische Studien 1 Klinische Anwendungsstudie unter dermatologischer und zahnmedizinischer Kontrolle, durchgeführt von dermatest 01/2021 2 Messmethode „Z cher M dell“. Amin m i 68,5 % Senkung des Gingiva-Index nach 4Wochen 1 54,1 % weniger Schmerz- empfindlichkeit bereits nach 7Tagen 1 56,9 % Senkung des Plaque-Index nach 4Wochen 1
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