Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 15-16

zm 111, Nr. 15-16, 16.8.2021, (1497) § 16 Inkrafttreten Die Vereinbarung tritt am 01.10.2021 in Kraft. § 17 Kündigung Die Vereinbarung kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Kalenderhalbjahres von jedem Vertragspartner schrift- lich gekündigt werden. Protokollnotiz Zu den Inhalten dieser Vereinbarung erstellen der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung gemein- sam eine Information für die Zahnarztpraxen und für die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Köln, Berlin 29.06.2021 Anhang 1 Vordruck „Patientenerklärung Europäische Krankenversicherung” BEKANNTMACHUNGEN | 95

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=