Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 17
zm 111, Nr. 17, 1.9.2021, (1534) NEWS MUNDGESUND AB DEM ERSTEN ZAHN AKTUALISIERT: RATGEBER ZUR VERMEIDUNG VON ECC Der Ratgeber „Frühkindliche Karies vermeiden“ ist jetzt in 3. Auflage erschienen. Er gibt Handlungsempfehlungen und Tipps für Zahnarztpraxen zur Betreuung und Versorgung von unter Dreijährigen. ELEKTRONISCHE PATIENTENAKTE DIE EPA IN DER PRAXIS: DAS SOLLTEN SIE WISSEN Die Testphase für die elektronische Patientenakte (ePA) ist angelaufen. Sind Sie up to date? - Seit dem 1. Januar 2021 haben Patienten Anspruch auf die Einrich- tung der ePA bei ihren Krankenkassen. Die ePA ist für die Patienten freiwillig. Sie entscheiden auch über den Umfang der Daten- und Dokumentenhinterlegung. Hinterlegt werden können zum Beispiel der elektronische Medikationsplan, ein Notfalldatensatz, Arztbriefe oder Röntgenbilder. - Zahnarztpraxen sind seit dem 1. Juli 2021 verpflichtet, die ePA zu unterstützen. Andernfalls fällt ein Prozent Honorarabzug an, bis der Nachweis über das Vorhalten der ePA im Wirkbetrieb gegenüber der zuständigen KZV erbracht wird. - Ansprechpartner bei Fragen zur ePA in Zahnarztpraxen sind die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder. - Bei der Vorbereitung und während der Weiterentwicklung stehen die gematik und die IT-Dienstleister helfend zur Seite. Sie können auch Auskunft über den aktuellen Status der Anbindung geben. - Für die Schulung der Mitarbeiter sind die Hersteller zuständig. - Im Rahmen der ePA-Ausstattung haben Zahnarztpraxen Anspruch auf Refinanzierung eines zusätzlichen E-Health-Kartenterminals. - Das elektronische Zahn-Bonusheft startet ab dem 1. Januar 2022. Ab dann kann auf das Mitführen des Papierbonushefts verzichtet werden, das verlegt oder verloren wurde oder in dem eventuell ein Stempel fehlt. Davon profitierten Praxen und Patienten. - Die ePA ersetzt nicht die Primärdokumentation im Praxisverwaltungs- system des Zahnarztes. - Die ePA ist außerdem ein zusätzliches Werkzeug für eine adäquate Patienten-Anamnese. - Medizinische Unterlagen und Dokumente können vom Patienten nicht vergessen werden oder durch zum Beispiel bei Hochwasser be- schädigt werden oder verloren gehen. - Informationsbeschaffung und Therapieplanung sind unabhängig von den Öffnungszeiten der Hausarztpraxis sowie auch in Abwesen- heit des Patienten möglich. Dennoch hat der Zahnarzt die Wahl- freiheit, ob er nicht trotzdem die Hausarztpraxis konsultiert - Es muss nicht die komplette ePA des Patienten studiert beziehungs- weise durchgelesen werden. - Ein wertvoller interdisziplinärer Austausch wird möglich, der die ohnehin bereits exzellente Patientenversorgung nochmal auf ein anderes Level hebt. - Auch Patienten ohne Smartphone können die ePA einrichten und nutzen und dafür zum Beispiel ihren Zahnarzt berechtigen. KZBV/LL Die KZBV stellt einen zahnarztspezifischen Leitfaden für die ePA zum Download zur Verfügung. Hier finden Sie auch Informationen zur Testphase, einen Info-Flyer für Patienten sowie Anwendungsszenarien und einen Katalog mit den zehn am häufigsten gestellten Fragen. Weitere Informationen hat die gematik. Foto: AdobeStock_vchalup Das Kompendium, das Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mit Fachgesellschaften und Wissenschaft erarbeitet haben, erläutert die zahnärztlichen Früh- erkennungsuntersuchungen und gibt praktische Handlungsempfehlungen und Tipps für Zahnarztpraxen zur Betreuung und Versorgung von unter Dreijährigen. Ziel ist, Zahnärztinnen und Zahnärzte im Umgang mit Kleinkindern und bei der Therapie durch nützliche Anregungen und Hinweise im Praxisalltag zu unterstützen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Prävention frühkindlicher Karies (Early childhood caries, kurz ECC), die als häufigste chronische Krankheit bei Kindern im Vorschulalter gilt. Insbesondere die Informationen über die Fluoridkonzentration in Kinderzahnpasten wurden umfangreich überarbeitet und berücksichtigen nun im Konsens mit den Kinderärzten die aktuellen Empfehlungen der zahnmedizinischen Fachgesellschaften und Körperschaften. ck/pm Den aktualisierten Ratgeber können Sie auf den Websites von KZBV und BZÄK abrufen. 08 | NACHRICHTEN
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