Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 18
zm 111, Nr. 18, 16.9.2021, (1666) Der Nutzen der einzelnen Kompo- nenten des Bündels in Bezug auf das Präventionsziel sollte möglichst gut durch wissenschaftliche Studien be- legt sein. Genaue Angaben zur minimalen In- fektionsdosis von SARS-CoV-2 liegen noch nicht vor. Sie wird aber auf einige hundert bis tausend Viren geschätzt. Das in der AWMF-Leitlinie zum Um- gang mit zahnmedizinischen Patien- ten bei Belastung mit Aerosol-über- tragbaren Erregern angegebene Maß- nahmenbündel gewährleistet nach den gegenwärtigen Erkenntnissen auch eine hohe Sicherheit gegenüber der neuen, infektiöseren SARS-CoV-2- B.1.617.2-Variante (Delta). Interna- tionale Studien belegen diese Annah- men [Meethil et al., 2021]. Der (wissenschaftliche) Nachteil eines „Bündels“ ist, dass der Beitrag der Einzelmaßnahme zum Gesamterfolg nicht sicher angegeben werden kann. Das ist auch beim empfohlenen Maß- nahmenbündel zur Prävention von SARS-CoV-2 in der Zahnmedizin der Fall. Aus praktischer Sicht wird diese akademische Limitation durch den messbaren Nutzen des Präventions- bündels mehr als aufgewogen. Die Fo- kussierung auf das Zusammenwirken verschiedener infektionspräventiver Maßnahmen (eben dieses Bündels) er- möglichte in den vergangenen beiden Jahren einen optimalen Schutz des zahnärztlichen Behandlungsteams vor der COVID-19-Erkrankung (Tabelle 2). Das Auftreten der SARS-CoV-2-Linie B.1.617.2 (Delta) erfordert prinzipiell keine neuen, besonderen infektions- präventiven Maßnahmen in der Zahnmedizin. Notwendig sind die Fortführung und konsequente Um- setzung aller empfohlenen Maßnah- men, die in der AWMF-Leitlinie zum Umgang mit zahnmedizinischen Patienten bei Belastung mit Aerosol- übertragbaren Erregern zusammen- gefasst sind. Die Betonung liegt jetzt auf der Umsetzung aller Maßnahmen des Bündels. Das gleiche Vorgehen empfehlen seit einem halben Jahr unverändert auch die Centers for Disease Control and Prevention in den USA. Deren Emp- fehlung vom 27.04.2021 lautet präg- nant: „Recommendations for use of personal protective equipment by HCP remain unchanged”. Aufgrund der aktuellen Studienlage empfiehlt die Leitliniengruppe der DGZMK zusätzlich zum bereits emp- fohlenen Maßnahmenbündel die vollständige Schutzimpfung, da die aktuell verfügbaren Impfstoffe auch gegen Virusvarianten wirksam sind. Für weitere Informationen zur Wirk- samkeit der Impfungen verweisen wir auf die Information „Welchen Ein- fluss haben die neuen Varianten von SARS-CoV-2 auf die Wirksamkeit der COVID-19-Impfstoffe?“ [Robert Koch- Institut, 2021a]. \ COVID-19 ALS BERUFSKRANKHEIT IM GESUNDHEITSWESEN Branche Kliniken Pflege Beratung und Betreuung Humanmedizin Kinderbetreuung Berufliche Rehabilitation und Werkstätten Therapeutische Praxen Sonstige Zahnmedizin Tab. 2, Quelle: BZÄK, 2021, *Meldungen aus nichtstaatlichen Einrichtungen der BGW gemeldete Verdachtsfälle im Gesundheitsdienst* (Stand: 31.12.2020 9.005 6.819 1.448 1.038 480 356 281 262 85 Anzahl der Vollbeschäftigten in der Branche 771.256 1.003.826 734.553 481.062 543.831 412.615 284.900 615.989 240.456 ZM-LESERSERVICE Die Literaturliste kann auf www.zm-online.de abgerufen oder in der Redaktion ange- fordert werden. PD DR. MED. DENT. CHRISTIAN GRAETZ Klinik für Zahnerhaltungskunde und Parodontologie, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein Arnold-Heller-Str. 3 (Haus 26), 24105 Kiel Foto: privat PROF. DR. STEFAN RUPF Klinik für Zahnerhaltung, Parodontologie und Präventive Zahnheilkunde Universität des Saarlandes, Geb. 73, 66421 Homburg Foto: privat DR. LENA KATHARINA MÜLLER-HEUPT Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, plastische Operationen, Universitätsmedizin der Johannes- Gutenberg Universität Augustusplatz 2, 55131 Mainz Foto: Universitätsmedizin Mainz 20 | ZAHNMEDIZIN
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