Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 18

zm 111, Nr. 18, 16.9.2021, (1668) VERBRAUCHERZENTRALEN ZU GEWERBLICHEN ALIGNER-ANBIETERN Das Geschäftsmodell ist problematisch Sie umgehen gesetzliche Regeln, machen teils irreführende Werbung und klären schlecht auf: Die Verbraucher- zentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben die Geschäftsmodelle gewerblicher Aligner-Anbieter in Deutschland untersucht – und kommen zu einem deutlichen Urteil. D ie Verbraucherzentralen haben in ihrem aktuellen „Markt- check” die Kosten und die Rechtskonstruktion von Aligner- Anbietern untersucht und die Folgen für die Verbraucher hinsichtlich Haftung, Behandlungsbetreuung und Widerrufsmöglichkeiten beschrieben. Unter die Lupe genommen wurden diese vier bekannten gewerblichen Aligner-Anbieter: 1. DrSmile 2. PlusDental 3. SmileDirectClub 4. Ilovemysmile Anbieter mit ähnlich klingenden Na- men, die aber Einzelpraxen aus dem Bereich der Kieferorthopädie sind, wurden wegen der anders gelagerten Rechtskonstruktionen nicht berück- sichtigt (wie „My Smile” in Essen, „California Smile” in München- Bogenhausen, „A smile is forever” in Bad Hersfeld oder „For a better smile”, „Smile first” oder „Relax and Smile”). Der ehemalige Anbieter „Smile Me Up” aus Düsseldorf hatte im Frühjahr 2021 Insolvenz angemeldet. Alle vier Anbieter sind in (mindestens) einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisiert. Die Haftung ist also auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Bei DrSmile (Urban Techno- logy GmbH), SmileDirectClub (Smile- DirectClub DEU GmbH) und Ilove- mysmile (Ilovemysmile GmbH) be- trägt das Stammkapital den Angaben zufolge jeweils 25.000 Euro. Bei der Sunshine Smile GmbH (PlusDental) sind es 65.951 Euro. Einzig bei Ilove- mysmile wurde die GmbH durch eine Kieferorthopädin gegründet. Bei Plus- Dental, DrSmile sowie SmileDirect- Club sind die Geschäftsführer keine Zahnärzte oder Kieferorthopäden. Bei DrSmile und Ilovemysmile müssen Foto: AdobeStock_Andrey Popov 22 | POLITIK

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