Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 18

Besonders betroffen von einer Doppel- besteuerung werden unverheiratete männliche Rentner sein, da keine Hinterbliebenenrente zu berücksich- tigen ist und Männer eine geringere Lebenserwartung haben als Frauen. Das Bundesfinanzministerium geht davon aus, dass Rentenjahrgänge ab 2025 von einer „doppelten Be- steuerung“ betroffen sein könnten. Gleichzeitig hat es geäußert, dass es eine „faire Besteuerung“ in diesem Bereich wünscht. Zu hoffen ist auf eine großzügige Neuregelung des Gesetzgebers, sodass es nicht zu Doppelbesteuerungen kommt. Ohne eine solche Neuregelung, kommt auf Rentner und Steuerberater ein außer- gewöhnlich hoher Arbeitsaufwand zu, um in jedem Einzelfall genau zu berechnen, ob eventuell eine Doppel- besteuerung vorliegt. Die Finanz- verwaltung hat bereits klargestellt, dass sie nicht in der Lage ist, solche Berechnungen anzustellen, und so- mit die Beweislast auf die Renten- bezieher abgewälzt. Dass der Gesetz- geber angesichts bereits gebeutelter Staatskassen eine solche Neuregelung verabschiedet, ist unwahrscheinlich. FAZIT Falls Sie schon jetzt oder demnächst Rente beziehen, sollte Sie prüfen las- sen, ob bei Ihnen eine verbotene Doppelbesteuerung gegeben ist. Ist dies der Fall, müssen Sie sich mit Ihrem Finanzamt in Verbindung set- zen damit die Besteuerung künftig verringert wird. Erfreulicherweise hat das Bundes- ministerium der Finanzen mit Schrei- ben vom 30. August 2021 verfügt, dass bei allen künftig ergehenden Ein- kommensteuerbescheiden, bei denen Leistungen aus der Basisaltersversor- gung erfasst werden, hinsichtlich der Besteuerung dieser Einkünfte vor- läufig ergehen. Prüfen Sie bitte bei jedem Bescheid, ob dieser Vorläufig- keitsvermerk angebracht wurde. Falls nicht, erheben Sie Einspruch gegen diesen Bescheid. Die Aussetzung der Vollziehung der strittigen Steuer sollten Sie nicht beantragen. Sie müssten sonst gleich ganz genau berechnen, wie hoch diese ist. Außerdem müssten Sie im Fall des Unterliegens sechs Prozent Zinsen pro Jahr bezahlen. \ MARCEL NEHLSEN Steuerberater, Diplom-Finanzwirt & Fachberater für das Gesundheitswesen Kanzlei Laufenberg Michels und Partner, Köln Nehlsen@laufmich.de Foto: privat Wir zeigen Ihnen, was möglich ist. Profitieren Sie von unserem Know-How und erweitern Sie gemeinsam mit uns und Ihrem Intraoralscanner Ihre Indikationsbreite. Rufen Sie gleich an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen und kostenlosen Beratungs- termin mit unseren CAD/CAM-Experten. Sie wollen mit Ihren Scandaten mehr als nur Kronen & Brücken umsetzen? Jetzt anruf en unter 0 800 - 522 67 01 PRAXIS | 41

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