Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 18
zm 111, Nr. 18, 16.9.2021, (1698) GOZ Beratungsforum fasst sechs neue Beschlüsse zur Gebührenordnung Wolfgang Menke Die Bundeszahnärztekammer, der PKV-Verband und die Beihilfestellen von Bund und Ländern haben in ihrem gemeinsamen Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen jetzt sechs neue Beschlüsse gefasst. D ie Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Verband der Pri- vaten Krankenversicherung (PKV) und die Beihilfestellen von Bund und Ländern haben ein Bera- tungsforum für Gebührenordnungs- fragen etabliert, um kooperativ daran zu arbeiten, Rechtsunsicherheiten nach der GOZ-Novellierung zu besei- tigen. Das Gremium diskutiert grund- sätzliche Auslegungsfragen der GOZ, Fragen der privatzahnärztlichen Qualitätssicherung sowie Fragen des Inhalts und der Abgrenzung privat- zahnärztlicher Leistungen und beant- wortet diese möglichst einvernehm- lich. Ziel ist die Verbesserung der Be- ziehung zwischen Patient, Zahnarzt und Versicherungsmitarbeiter in der täglichen Praxis. Mit der Zielsetzung, Probleme im Vor- feld zu lösen und Auslegungsstreitig- keiten oder gerichtliche Auseinander- setzungen zu vermeiden, sind inzwi- schen 40 Beschlüsse des Beratungs- forums veröffentlicht worden. Pro- minenteste Beschlüsse waren sicher die Beschlüsse zur Einführung bezie- hungsweise Verlängerung der soge- nannten Corona-Hygienepauschale, mit denen die Beteiligten schnell und unbürokratisch darauf reagiert ha- ben, dass aufgrund der COVID-19- Pandemie die Kosten für Schutzklei- dung und Desinfektionsmaterialien, aber insbesondere auch der adminis- trative Hygieneaufwand nach wie vor deutlich erhöht sind. Jenseits dieser Probleme bietet die GOZ aber weiteren Diskussionsstoff. Die im Be- ratungsforum organisierten Gremien haben sich jetzt auf die nachfol- genden sechs weiteren Beschlüsse verständigt: Teilleistungen bei Einlagefüllungen, Stiftaufbauten und Schienen 41. Teilleistungen bei der Anfertigung von Stiftaufbauten oder Einlagefül- lungen (Kapitel C.) sind gemäß den Leistungsinhalten und den Abrech- nungsbestimmungen der GOZ-Nrn. 2230 oder 2240 analog berechnungs- Foto: AdobeStock_Chris Einer der sechs neuen Beschlüsse betrifft die Erneuerung von Primärteleskopkronen. 52 | POLITIK
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