Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 18
zm 111, Nr. 18, 16.9.2021, (1725) doch eher meinem Naturell und meinen langfristigen beruflichen Plänen? \ Und falls ich mich für die Nieder- lassung entscheide: Finde ich auf dem Praxisabgabemarkt eine zu meinen Vorstellungen passende Praxis oder gehe ich den Weg der Neugründung? \ Und schließlich: Welche Praxis- form soll es sein, sei es angestellt oder niedergelassen: Die Einzel- praxis? Oder doch lieber die Kooperation mit Kollegen in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)? Oder wäre gar ein Medizi- nisches Versorgungszentrum (MVZ) eine Option für mich? ES GIBT KEINEN KÖNIGSWEG MEHR Die erstgenannte Weichenstellung, also die Entscheidung für eine Tätig- keit innerhalb oder außerhalb der Patientenversorgung, führt etwa 90 Prozent der jungen Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Patienten- versorgung. Bei den nachgelagerten Weggabelungen gibt es dann aller- dings keinen eindeutigen „Königs- weg“ mehr. Für ihre zukünftige Tätigkeit wünsch- ten sich in der IDZ-Befragung 21,4 Prozent der jungen Zahnärztinnen und Zahnärzte, in Teilzeit tätig zu sein. Die Präferenz für eine Teilzeit- tätigkeit war bei Frauen etwas ausge- prägter (25,8 Prozent) als bei ihren männlichen Kollegen (20,0 Prozent). Diejenigen, die eine Anstellung prä- ferierten, wünschten sich signifikant häufiger eine Teilzeittätigkeit als die Niederlassungswilligen. Eminent wichtig ist dann offenkun- dig die Entscheidung zwischen den Optionen Niederlassung oder Anstel- lung – im Sinne einer „Gretchen- frage“. Hier zeigte sich immerhin ein Fünftel der Befragten unentschlossen. Für eine berufliche Tätigkeit in freier Praxis votierten 57,3 Prozent, für die Option der Anstellung 22,6 Prozent der Befragten. In der gleichen Befragung wurden die jungen Zahnärztinnen und Zahnärzte gebeten, aus einer Liste von 14 Deter- minanten jeweils zu entscheiden, ob der jeweilige Aspekt eher ein Argu- ment für die Option der Niederlas- sung sei oder im Gegenteil für eine Anstellung spreche. Demnach spra- chen sieben Determinanten eher für die Niederlassung, hingegen sechs Determinanten für die Anstellung. Lediglich der Aspekt des fachlichen Austauschs mit den Kolleginnen und Kollegen wurde größtenteils neutral gewertet, also in beiden beruflichen Optionen als realisierbar gesehen. Ein- deutig für die Niederlassung spricht der Aspekt „eigener Chef sein“, der Freizeitaspekt hingegen überwiegend für die Anstellung, was den erwähn- ten höheren Anteil der Befragten mit Anstellungspräferenz und Teilzeit- wunsch erklärt. KLEINE GEMEINSCHAFTLICHE PRAXISFORMEN BEVORZUGT Bei der Realisierung der Niederlassung zeigt sich recht häufig die eingangs erwähnte „Kluft zwischen gelebten Wirklichkeiten und erträumten Mög- lichkeiten“. Die gewünschte Grün- dungsform muss nicht immer der tatsächlich realisierten entsprechen: Sowohl die Übernahme als auch der Einstieg oder Beitritt setzen eine Eini- gung zwischen (in der Regel älteren) Praxisinhaberinnen und -inhabern und (oft jüngeren) Existenzgründe- rinnen und -gründern voraus. Nicht selten kommt es zum Abbruch der Kaufverhandlungen, da unüberbrück- bare Meinungsunterschiede hinsicht- lich der vorliegenden und der ge- wünschten Praxiseigenschaften be- stehen. So präferieren die jungen Zahnärztinnen und Zahnärzte häufi- ger den Einstieg in eine beziehungs- weise den Beitritt zu einer Berufsaus- übungsgemeinschaft. Diese Option scheint aber letztlich nicht immer realisierbar zu sein, so dass die Nie- derlassung mitunter in Einzelpraxis als Second-best-Lösung erfolgt. Abschließend kann man sagen, dass kleinere gemeinschaftliche Praxisfor- men von der nachrückenden Genera- tion bevorzugt werden. Mehrheitlich wurden in gemeinschaftlichen Praxis- formen (Berufsausübungsgemein- schaften oder Praxisgemeinschaften) die besten Arbeitsbedingungen ver- mutet. \ Quelle: IDZ Berufliche Entscheidungsdeterminanten zwischen Niederlassung und Anstellung PRAXIS | 79
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