Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 18

zm 111, Nr. 18, 16.9.2021, (1732) 28. ÄNDERUNGSVEREINBARUNG ZUM BMV-Z Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), K. d. ö. R., Köln und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), K. d. ö. R., Berlin vereinbaren Folgendes: Redaktionelle Änderung §§ 4, 17, 23 sowie Änderung der Anlage 1 zum BMV-Z (Behandlungsplanung und Erstellung der Abrechnung) sowie Änderung der Anlage 5 zum BMV-Z (Vereinbarung über das Antrags- bzw. Genehmigungsverfahren sowie das Gutachterwesen bei der systematischen Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen) sowie Änderung der Anlage 8a zum BMV-Z (Vertrag über den Datenaustausch auf Datenträgern oder im Wege elektronischer Datenübertragung – DTA-Vertrag) sowie Änderung der Anlage 14a zum BMV-Z (Formulare für die vertragszahnärztliche Versorgung) sowie Änderung der Anlage 14b zum BMV-Z (Erläuterungen und Ausfüllhinweise zu den Formularen) hier: Änderungen im Zusammenhang mit der Einführung der PAR-Richtlinie; Redaktionelle Anpassungen 86 | BEKANNTMACHUNGEN

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