Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 18
zm 111, Nr. 18, 16.9.2021, (1742) Furkationsbefall (FB) Oberhalb und unterhalb des Zahnschemas befindet sich je eine Zeile „FB“. Hier ist für jeden infrage kommenden Zahn der höchste Grad des Furkationsbefalls in das dem Zahn zugehörige Kästchen wie folgt einzutragen: Grad 0 = keine Furkationsbeteiligung sondierbar Grad I = bis 3 mm in horizontaler Richtung sondierbar Grad II = mehr als 3 mm in horizontaler Richtung, jedoch nicht durchgängig sondierbar Grad III = durchgängig sondierbar Zur erforderlichen Dokumentation auch des Grades 0 siehe oben. Fehlender Zahn Fehlende Zähne sind im Zahnschema durchzukreuzen. Nicht erhaltungswürdiger Zahn Nicht erhaltungswürdige Zähne sind im Zahnschema mit drei oder vier horizontalen Linien durchzustreichen. Antiinfektiöse Therapie (AIT) Oberhalb und unterhalb des Zahnschemas befindet sich je eine Zeile „AIT“. Die Felder sind an allen Zähnen anzukreuzen, bei denen ein geschlossenes Vorgehen geplant ist. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen einer Sondierungstiefe von größer/gleich 4 mm an mindestens einer Messstelle des betreffenden Zahnes. 3. Bemerkungen Im Feld „Bemerkungen“ kann z. B. angegeben werden, ob Zähne richtlinienüberschreitend (Knochenabbau > 75 % oder Furkations- befall von Grad III bei gleichzeitigem Vorliegen von Lockerungsgrad III) auf Wunsch des Versicherten außerhalb der vertrags- zahnärztlichen Versorgung therapiert werden. In diesem Fall sind auch die betroffenen Zähne anzugeben. 4. Geplante Leistungen Leistungen, die im Rahmen der systematischen PAR-Therapie nur einmalig erbracht werden können, sind sowohl in den ge- druckten Papierformularen als auch im PVS-System mit einer Anzahl von 1 vorbefüllt. Noch einzutragen ist die Anzahl der Leistungen nach AIT a und AIT b. Ferner ist die Frequenz der UPT anzugeben. Je nach Gradeinteilung ist in der Spalte „Anzahl“ einzutragen: – bei Grad A (einmal im Kalenderjahr): 2 – bei Grad B (einmal im Kalenderhalbjahr): 4 – bei Grad C (einmal im Kalendertertial): 6 Ggf. weitere zahnärztliche Leistungen (BEMA-Nrn. 108 und 111) sind meist nicht vor der Behandlung planbar und deshalb nicht als geplante Leistungen anzugeben. Die Leistungen sind entsprechend ihrer erbrachten Anzahl abrechnungsfähig. 5. Datum, Unterschrift, Stempel Der Vertragszahnarzt hat den PAR-Status, Blatt 2, im dafür vorgesehenen Feld mit Datum, Unterschrift und Stempelabdruck zu versehen. Hinweis zum Verfahren bei offenem Vorgehen Sollte im Anschluss an die Leistung nach Nr. BEV a ggf. die Notwendigkeit für das offene Vorgehen gegeben sein, ist dieses der Krankenkasse zur Kenntnis zu geben (Vordruck 5c der Anlage 14b BMV-Z). Vordruck 5c – Mitteilung über eine chirurgische Therapie gemäß § 12 Abs. 1 der PAR-Richtlinie [Abb. Formular] 96 | BEKANNTMACHUNGEN
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