Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 19

OBERLANDESGERICHT NÜRNBERG DIFFAMIERUNG VERLETZT PERSÖNLICHKEITSRECHTE Eine Patientin hatte ihren Zahnarzt per Rundschreiben beschuldigt, er habe ihr aus rein finanziellen Gründen einen gesunden Zahn ziehen wollen. Das Gericht urteilte auf Unterlassung, denn eine solche Diffamierung verletzt die Persönlichkeitsrechte. In Nürnberg behauptete eine Frau im April 2019, dass ihr Zahnarzt aus finanziellem Interesse einen gesunden Zahn hätte ziehen wollen. Sie beschuldigte ihn außerdem, un- wahre Angaben bei der eidesstattlichen Versicherung gemacht zu haben. Diese Vorwürfe formulierte sie in einem Rundschreiben, das sie in mehrere Hausbriefkästen der Stadt einwarf beziehungsweise einwerfen ließ. Jedem Patienten sei von einer Behandlung bei dem Zahnarzt und seiner „skrupellosen Vorgehensweise” abzuraten, schrieb sie darin. Dagegen klagte der betroffene Zahnarzt auf Unterlassung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Die Richter hielten das daraufhin von der Frau beantragte Gesuch auf Prozesskosten- hilfe für unzulässig, wogegen die Beklagte eine sofortigen Beschwerde beim Oberlandesgericht Nürnberg einlegte. Dort wies man diese als unbegründet zurück, da für die Rechts- verteidigung nach Auffassung der OLG-Richter keine Erfolgs- aussicht bestand, weil die beanstandeten Äußerungen einen Eingriff ins allgemeine Persönlichkeitsrecht des Zahnarztes darstellten. Denn wird für die tatsächliche Grundlage der Behauptung, der Zahnarzt lege eine „skrupellose Vorgehensweise“ an den Tag, so dass jedem Patienten von einer Behandlung durch ihn ab- zuraten sei, kein Beweis angeboten, sei ein berechtigtes Interesse an der Kundgabe dieser Behauptung gegenüber unbeteiligten Dritten nicht ersichtlich. Im vorliegenden Fall könnten sich die Äußerungen in dem – in Privathaushalte eingeworfenen – Schreiben abträglich auf Wir zeigen Ihnen, was möglich ist. Profitieren Sie von unserem Know-How und erweitern Sie gemeinsam mit uns und Ihrem Intraoralscanner Ihre Indikationsbreite. Rufen Sie gleich an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen und kostenlosen Beratungs- termin mit unseren CAD/CAM-Experten. Sie wollen mit Ihren Scandaten mehr als nur Kronen & Brücken umsetzen? Jetzt anruf en unter 0 800 - 522 67 01 NACHRICHTEN | 25

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