Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 19

zm 111, Nr. 19, 1.10.2021, (1832) DIE TEILNAHME IST NOCH EINFACHER Zur Vereinfachung für die Teilnehmenden wurden eine Reihe von Neuerungen eingeführt: \ Für letztjährige Teilnehmer gilt wie schon zuvor ein halbierter Bearbeitungsaufwand für Bestands- teilnehmer (nur Bearbeitung des aktuellen Berichts- jahres notwendig). \ Der Fragebogen wurde für eine bessere Bearbeitung vereinfacht (insbesondere die Fragen zum Personal und zu den GOZ-Leistungen). Das bedeutet einen reduzierten Bearbeitungsaufwand. \ Seit ZäPP 2020 gibt es ein neues ZäPP-Berichtsportal. Dazu gehört die Zusammenlegung der Planungs- funktion (ehemals Chefübersicht) und des Praxis- berichts. Außerdem gibt es interaktive Grafiken. Ferner gibt es ein großes Angebot an Kennzahlen, eine Vielzahl von Vergleichsgruppen (wie Berufs- gruppe oder Personalstatus) und Betrachtungsebenen (etwa pro Praxis oder pro Inhaber). \ Möglich ist jetzt auch eine individuelle Berichts- zusammenstellung und es wird eine Chatfunktion zum direkten Austausch mit dem Projektteam geboten. \ Es erfolgt ein verstärkter Fokus auf Online-Möglich- keiten mit Online-Berichtsportal und Online-Frage- bogen. Die Vorteile hier: kein Postversand – weder zum Steuerberater noch zum Zi (bequem und schont die Umwelt), Importschnittstellen zum Upload der Finanzdaten, ein direktes Feedback (Hinweise auf Unvollständigkeiten). VORGESEHEN IST AUCH EINE FINANZIELLE ANERKENNUNG Die Vorstände der KZVen und der KZBV sind sich bewusst, dass mit der Bearbeitung der Unterlagen ein erheblicher Aufwand für die Teilnehmenden verbunden ist. Die Rück- sendung der vollständig ausgefüllten Unterlagen wird deshalb auch in diesem Jahr wieder mit einer finanziellen Anerkennung, die dem Sensibilisierungsschreiben sowie dem Fragebogen beiliegenden Anschreiben entnommen werden kann, honoriert. Übrigens: Wer bereits im Jahr 2020 beim ZäPP dabei war, muss den Fragebogen natür- lich nur noch für das vergangene Jahr ausfüllen – und erhält dennoch die gleiche finanzielle Anerkennung. Nach Abschluss der Erhebung erhalten alle Teilnehmer zudem einen Online-Zugang zum Berichtsportal, in dem die eigenen Daten aufbereitet sind. pr Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer KZV, vom Zi und von der KZBV (www.kzbv.de/zaepp) sowie in den zm (www.zm-online.de ). Bei Rückfragen wenden Sie sich an die Treuhandstelle des Zi: 0800 4005–2444 oder kontakt@zi-ths.de . Das ZäPP ist unter www.zäpp.de erreichbar. STATEMENT MARTIN HENDGES „JEDE TEILNAHME ZÄHLT!“ „Bitte unterstützen Sie uns auch in diesem Jahr wieder aktiv bei unserem Engagement für die Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte und für eine flächendeckende, wohnort- nahe und qualitativ hochwertige Versorgung! Die Teilnahme ist freiwillig, eine Verpflichtung besteht nicht. Es geht um die individuellen Rahmenbedingungen für Ihre Praxis und damit um die bestmögliche Versorgung Ihrer Patienten! Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer zählt. Zukunftsweisende Konzepte und Verträge können nur gemein- sam mit den Partnern der Selbstverwaltung erarbeitet werden – im Interesse der Patienten, der Vertragszahnärzteschaft und der Kostenträger. Zahlreichen Kolleginnen und Kollegen ist eine aktive Beteiligung an der Ausgestaltung ihres Berufs wichtig. Daher war das ZäPP bereits in den Vorjahren ein großer Erfolg: rund 3.300 Erhebungsbögen sind allein im vergangenen Jahr eingegangen, die bundesweite Rücklauf- quote erreichte fast zehn Prozent. Das ist im Vergleich zu ähnlichen Untersuchungen eine sehr gute Resonanz und er- laubt substanzielle Auswertungen zu den Rahmenbedingun- gen der vertragszahnärztlichen Versorgung in den Vorjahren. Und: Gerade angesichts der Corona-Pandemie ist es wichtiger als je zuvor, über eine stabile Datenbasis zu ver- fügen, welche die massiven Folgen der Krise für Zahnarzt- praxen möglichst realistisch abbildet. Mit Blick auf das Thema Datenschutz versichern wir Ihnen einmal mehr ausdrücklich: Ihre freiwilligen Angaben sind in guten Händen! Die Zusammenarbeit mit dem Zi hat sich bewährt, denn das Institut verfügt über langjährige Erfahrung mit ähnlichen Befragungen im ärztlichen Bereich. Zudem kann durch die Einbindung einer Treuhandstelle und eines Notars ein Maximum an Datenschutz und Datensicherheit garantiert werden. Dank Pseudonymisierung und gesicherter Datenverarbeitung nach höchsten Standards ist eine nachträgliche Zuordnung der Angaben zu bestimmten Praxen ausgeschlossen. Für Ihre aktive kollegiale Unterstützung beim ZäPP bedanke ich mich vorab schon einmal ganz herzlich!“ Martin Hendges Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KZBV Foto: KZBV 58 | POLITIK

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