Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 19

zm 111, Nr. 19, 1.10.2021, (1852) G erade im Bereich der Adressen und Verbraucherinformatio- nen ergeben sich für unsere Patientenberatung nicht selten Fälle, in denen die eigentlichen Anliegen der Ratsuchenden nicht von vorn- herein erkennbar sind”, erläuterte der KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer bei der Vorstellung des Reports. So hätten Patienten häufig Schwierig- keiten, das Gesundheitssystem zu verstehen. Eßer: „Es besteht eine andauernd hohe Nachfrage nach leicht verständlichen Informationen, um Ansprüche, Ab- läufe und Entscheidungen innerhalb dieses komplexen Systems möglichst für alle Bevölkerungsgruppen ver- ständlich zu machen.” Hier könne die zahnärztliche Patientenberatung in den meisten Fällen unmittelbar weiterhelfen und die Anliegen ab- schließend lösen. Zentral sei für die zahnärztlichen Kör- perschaften auf Bundes- und Landes- ebene dabei, die Patientenberatung auch den Zahnärztinnen und Zahn- ärzten näherzubringen. „Sie sollen unser bewährtes und seit Jahren etabliertes Beratungsangebot als Er- gänzung zu Beratungssituationen im Praxisalltag wahrnehmen”, forderte Eßer. „Wir verstehen die Beratung von Patientinnen und Patienten also als gemeinsame Aufgabe von Zahn- ärzteschaft und Patientenberatung, um unser Angebot in diesem Bereich immer weiter zu verbessern.” Aus Sicht von BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz macht es dabei Sinn, Beratung und Behandlung ge- zielt zu trennen. „Bei einem separaten Termin in einem Besprechungsraum entsteht eine viel angenehmere Atmo- sphäre als im Zahnarztstuhl“, führte er aus. „Auf Augenhöhe lassen sich die verschiedenen Behandlungsoptio- nen und -kosten in Ruhe klären und Nachfragen sind leichter möglich.” AM BESTEN BEHANDLUNG UND BERATUNG TRENNEN Die Zahnärztliche Patientenberatung könne hier ergänzen und unterstüt- zen, etwa wenn dem Patienten noch eine Frage einfällt oder weiterer Infor- mationsbedarf besteht. „Ziel muss es sein, dass die Patientinnen und Pa- tienten zu einer informierten, zufrie- denstellenden Behandlungsentschei- dung kommen”, stellte Benz klar. Zentrale Ergebnisse: \ Im Jahr 2020 wurden bundesweit mehr als 31.000 Beratungen durch- geführt (2019: mehr als 33.000). \ Etwa 85 Prozent der Ratsuchenden sind gesetzlich krankenversichert, rund 7 Prozent privat. Das ent- spricht in etwa den Anteilen der Allgemeinbevölkerung. \ Mehr als die Hälfte aller Beratun- gen betrafen Kosten- und Rechts- themen, wie Versicherten- ansprüche und Patientenrechte. \ In rund drei Vierteln der Fälle wird das Problem unmittelbar durch die zahnärztliche Patientenberatung gelöst. \ Die Beratungsgespräche erfolgen in drei Viertel der Fälle telefonisch. \ Rund 11 Prozent der Anfragen be- treffen Adressen und Verbraucher- informationen. Davon geht es in 83 Prozent um die Vermittlung von Adressen von niedergelas- senen Zahnärzten oder dem zahnärztlichen Notdienst. \ Zusätzlich bestand 2020 vermehr- ter Beratungsbedarf hinsichtlich der Corona-Pandemie, vorrangig zu den Hygienekosten beim Zahnarztbesuch. ck/pm Mehr Informationen finden Sie unter www.patientenberatung-der-zahnaerzte. de sowie auf den Websites von KZBV und BZÄK. 5. JAHRESBERICHT DER ZAHNÄRZTLICHEN PATIENTENBERATUNG Bei vielen Patientenfragen steckt mehr dahinter Hinter der vermeintlich einfachen Patientenfrage zu einer Adresse verbirgt sich häufig der Wunsch nach verständlichen Informationen zum Gesundheitswesen. Das zeigt der neue Jahresbericht der Zahnärztlichen Patientenberatung, vorge- stellt von der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). Im Fokus der diesjährigen Auswertung standen Anfragen zur Adressenvermittlung und zu Verbraucherinformationen. Foto: Adobe Stock_Gajus 78 | POLITIK

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