Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 20

sie eine Ausnahmeregelung für Berufe, die dem Berufs- geheimnis unterliegen. Ähnlich argumentiert auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die diesbezüg- lich auch Kontakt zum Bundesgesundheitsministerium aufgenommen hat. Sie will darauf hinwirken, dass Par- lament und Rat zu einer Einigung finden, die dem deut- schen Datenschutz und der ärztlichen Schweigepflicht entsprechen. Der Council of European Dentists (CED) als europäischer Dachverband der Zahnärzte dockt an die Argumentation der europäischen Ärzte an und fordert ebenfalls eine Ausnahmeregelung für die Heilberufe. Der vorliegende Entwurf der Verordnung verletze die Privatsphäre der Patienten, bedrohe die Berufsethik des Zahnarztes und die ärztliche Schweigepflicht als Kern der Arzt-Patienten- Beziehung, formuliert der CED auf Initiative der Bundes- zahnärztekammer (BZÄK). Aus Sicht der Freien Berufe wird es darauf ankommen, während der Trilogverhandlungen für die Position des europäischen Parlaments zu werben, um zumindest die Wahrung von Berufsgeheimnissen sicherzustellen. Wann die Verhandlungen abgeschlossen sein werden, ist derzeit noch offen. Mit einer Umsetzung vor 2023 ist nicht zu rechnen. pr ARGUMENTE WEITERER VERBÄNDE Anwälte: Der Europäische Rat der Anwaltschaftsorganisa- tionen (CCBE) fordert in einem offenen Brief eine stärkere Orientierung an der Position des Europäischen Parlaments – andernfalls sollte der Verordnungsvorschlag abgelehnt werden. Die Parlamentsposition berücksichtige nur das Minimum an grundrechtlichen Garantien, eigentlich seien noch weitergehende Schutzmaßnahmen erforderlich. Und der Deutsche Anwaltsverein (DAV) argumentiert: Private Dienstanbieter seien nicht in der Lage, die Rechtmäßigkeit von derart grundrechtsrelevanten Anordnungen zu über- prüfen. Psychotherapeuten: Die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) und das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) haben eine Online-Petition auf www.change-org gestartet und warnen, dass Ermittlungs- behörden unbemerkt Zugriff auf Patientendaten in der Cloud bekommen könnten. Ärzte: Der Hartmannbund rügt, dass der Verordnungs- entwurf nationale Rechtsnormen verletzt. Gefährdet seien das ärztliche Vertrauensverhältnis und das Berufsgeheimnis, aber auch der Prozess der Digitalisierung im deutschen Gesundheitssystem. Im Zuge des Trilogprozesses bleibe noch ein schmales Zeitfenster um Nachbesserungen umzusetzen. Angemessen berücksichtigt werden müssten spezifische Regelungen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten zu Berufsgeheimnissen und Berufsgeheimnisträgern. zm 111, Nr. 20, 16.10.2021, (1917) GRATIS AUSPROBIEREN! Isolieren Bonden Restaurieren Aushärten Effiziente Ästhetik Weil Patienten kurze Behandlungs- zeiten schätzen POLITIK | 23

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