Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 20

scheine ein Doctolib-Mitarbeiter und erbitte zunächst einmal Zugriff auf das gesamte Arztinformationssystem und alle Patientenstammdaten. Damit nicht genug: Nach dem Import der Patientenliste sei ein regelmäßiger Abgleich zwischen Praxis und Dienst- leister vorgesehen. „Da stellen sich uns die Stacheln auf“, sagte der Datenschützer. „Das Vertrauen des Patienten gegenüber seinem Arzt verbietet es, dass Namen, Termine, Behandlungen und ähnliche Infor- mationen in die Hände von Dritten gelangen.“ Juristisch dürften Ärzte zwar Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung ab- schließen, ohne dass die Patienten zustimmen müssen, „aber dieses Ver- trauensverhältnis wird spätestens dann in strafbarer Weise verletzt, wenn Doctolib sich aus dem Arztsys- tem Daten von Patienten beschafft, die keine Termine über das System vereinbaren, kein Konto bei Doctolib haben und über die Datenweitergabe nicht informiert sind“, schließt Wei- chert. Diese Einschätzung teilt auch die Berliner Datenschutzbeauftragte, die aufgrund des Berliner Sitzes der Doctolib GmbH die zuständige Auf- sichtsbehörde ist – und bei der eben solche Patienten bereits Ende 2018/ Anfang 2019 Beschwerde einreichten, weil sie von Doctolib SMS-Termin- erinnerungen erhielten, ohne über die Weitergabe ihrer Daten informiert worden zu sein. Während die Behörde mit dem Start einer Überprüfung noch zögerte, warb das aufstrebende französische Mutterunternehmen Doctolib SAS mit Sitz in Paris weitere 150 Millionen Euro Wagniskapital ein und wurde damit im März 2019 – nur sechs Jahre nach der Gründung – zum Unicorn, also eine jener Firmen, die auf dem Kapitalmarkt mit mehr als einer Mil- liarde Euro bewertet werden. Im Juni 2019 leitete die Berliner Datenschutz- behörde dann ein Prüfverfahren ein, das seitdem immer wieder um weitere zu klärende Punkte anwuchs und noch nicht abgeschlossen ist. Ent- sprechend schmallippig gibt man sich dort: Auf Anfrage hieß es lediglich, die Behörde prüfe derzeit unterschied- liche Sachverhalte, unter anderem die Rechtsgrundlagen der Verarbei- tung und Sicherheitsmaßnahmen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und den Einsatz von Tracking- Technologien zur Verfolgung von Nutzungsverhalten. WURDEN AUCH ABGELEHNTE COOKIES GESPEICHERT? „Tracking-Technologien zur Verfol- gung von Nutzungsverhalten“ meint Cookies – jene Datenschnipsel also, deren Speicherung jeder Nutzer beim Besuch einer Website zustimmen oder PRAXIS | 37 Die Zahnarztsoftware charly - Das Herz in der digital vernetzten Zahnarztpraxis charly unterstützt Sie in allen Praxisprozessen und ermöglicht Ihnen maximalen wirtschaflichen Erfolg, mehr Honorarsicherheit, kontinuierliche Qualitätssteigerung und spürbare Zeitersparnis. Zum Wohl Ihrer Praxis und Ihrer Patienten. www.solutio.de/charly Sie sind Neugründer oder interessieren sich für einen Softwarewechsel? Lernen Sie charly kennen. Jetzt Demo-Termin vereinbaren!

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