Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 20
zm 111, Nr. 20, 16.10.2021, (1964) da elektronische Bauteile in der Regel einem schnelleren Verschleiß unterliegen. Sollte das E-Bike geleast sein, kön- nen die Leasingraten als Betriebsausgabe angesetzt wer- den, ebenso alle weiteren Kosten, zum Beispiel Wartung und Reparaturen, ohne dass ein Eigenverbrauch versteuert werden muss. STEUERLICHE VORTEILE FÜR MITARBEITER Wenn die Überlassung eines fahrbaren Untersatzes nicht ganz so üppig ausfallen soll, dann bietet sich ein E-Bike an. Mittlerweile gibt es viele Unternehmen, die sich auf die Zurverfügungstellung von Job-Rädern spezialisiert haben. Online findet man viele Anbieter, die auch direkt die finanziellen und steuerlichen Aspekte berechnen. Grundsätzlich gilt: Wenn dem Arbeitnehmer das E-Bike zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn über- lassen wird, ist die Überlassung bis 31.Dezember 2030 von der Lohnsteuer und von Sozialabgaben befreit. Erfolgt die Überlassung im Rahmen einer Gehaltsumwandlung muss, ähnlich wie beim Firmenwagen, ein geldwerter Vor- teil versteuert werden, der monatlich ein Prozent bezogen auf ein Viertel des Bruttolistenneupreises des E-Bikes beträgt. Beispiel Gehalt: 3.500 Euro Brutto, Steuerklasse I, keine Kirchensteuerpflicht, E-Bike: 80 Euro Leasingrate, 2.500 Euro Bruttolistenneupreis Der Arbeitgeber least ein E-Bike, das er dem Mitarbeiter auch zur privaten Nutzung überlässt. Er trägt 25 Euro Anteil von der Leasingrate selbst, die restlichen 55 Euro werden dem Arbeitnehmer vom Gehalt abgezogen (Entgeltumwand- lung). Es ergibt sich folgende Vergleichsberechnung: In unserem Beispiel zahlt der Arbeitnehmer monatlich 33 Euro netto statt 80 Euro netto für die Nutzung dieses Fahrrads. Die Gehaltsumwandlung hat einen kleinen Nachteil: Das niedrigere Nettogehalt senkt die Bemessungsgrundlage für Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- oder Elterngeld. Zudem werden geringere Einzahlungen in die Renten- versicherung geleistet, was die spätere Rente in sehr gerin- gem Umfang mindert. FAZIT Anhand der beiden Beispiele wird deutlich, dass dem Gesetzgeber sehr daran gelegen ist, die Elektromobilität in Deutschland zu fördern. Neben Umweltboni, die beim Er- werb von E-Autos gezahlt werden, erfolgt eine zusätzliche Subvention durch steuerliche Vergünstigungen. Diese sind sehr attraktiv für den Praxisinhaber selbst und auch für seine Mitarbeiter. Sie sollten diese nutzen! \ Bruttogehalt Gehaltsumwandlung Arbeitgeber trägt Bruttogehalt nach Umwandlung Geldwerter Vorteil Besteuerungsgrundlage Abzgl. Lohnsteuer und Sozialabgaben Nettobetrag Abzgl. geldwerter Vorteil Auszahlungsbetrag Nettobelastung des Mitarbeiters für die Über- lassung des Fahrrads Ohne Rad 3.500 € 3.500 € 3.500 € - 1.225 € 2.275 € 2.275 € Mit Rad 3.500 € - 80 € 25 € 3.445 € 6 € (1 % von (1/4 x 2.500 € ) 3.451 € - 1.203 € 2.248 € - 6 € 2.242 € 33 € BERNHARD FUCHS Kanzlei Fuchs & Martin, Volkach Steuerberater / Rechtsanwälte Zahnärzteberatung B.Fuchs@fuchsundmartin.de Foto: privat MARCEL NEHLSEN Steuerberater, Diplom-Finanzwirt & Fachberater für das Gesundheitswesen Kanzlei Laufenberg Michels und Partner, Köln Nehlsen@laufmich.de Foto: privat 70 | PRAXIS
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