Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 20

zm 111, Nr. 20, 16.10.2021, (1902) Die Leitlinie der DGZMK (Stand März 2021) ist doch mit einiger Vorsicht zu handhaben, man sollte sie genau lesen. Auf Seite 4 steht: „Die hier vorliegende Leitlinie bezieht sich ausdrücklich nur auf die Bildung von Spraynebel, Spray- nebelrückprall und Aerosolen bei zahnärztlichen Tätigkeiten.“ Dass Patienten (und auch Behandler) während der Behand- lung atmen und ebenfalls Aerosole emittieren, wird offenbar vergessen. Eine notwendige Risikoanalyse, die das Nahfeld zwischen Patient und Behandler untersucht (25 cm Abstand) und die üblichen langen Behandlungszeiten (PZR 60 min), berücksichtigt, ist in der Leitlinie nicht zu finden. Das zeigt sich, nach fast zwei Jahren Pandemie, auch im oben erwähnten Artikel der zm in Tabelle 1. Hier werden die verschiedenen Maßnahmen der Bündelstrategie in Zahlen bewertet, damit soll dann die Viruslast von 1.000.000.000 auf 16 RNS-Kopien heruntergerechnet werden. Dabei soll durch die Anwendung der Mundspülung die Virenlast um den Faktor 1.000 reduziert werden. Das klingt ambitioniert, aber Zweifel sind angebracht, die auch die zitierten Studien nicht zerstreuen können: Wie lange hält der Effekt? Bezieht er sich auch auf Atem-Aerosole? Der MNS soll eine Reduktion um den Faktor 5 bringen – hier wird offenbar eine reine Spraynebel-Betrachtung durchgeführt, die jedoch für das zahnärztliche Setting einen vergleichsweise geringen Faktor zur Infektionsübertragung ausmacht. Der Erstautor des vorliegenden Beitrags hat übrigens mit einer Autorengruppe in einer Arbeit aus dem Jahr 2006 die mäßige Wirkung des MNS gegen Aerosole überzeugend dargelegt [Dreller et al., 2006]*. Warum zieht man keine Konsequenzen daraus und empfiehlt die FFP2-Maske als Standard? Eine solche Empfehlung wäre Foto: Federico Rostagno – stock.adobe.com Leserforum aus meiner Sicht überfällig – gefordert ist eine Maske, die wirksam vor Aerosolen schützt. Und wer die Atem-Aerosole im Griff hat, wird auch sicher den Spraynebel beherrschen. Dabei sollte zusätzlich berücksichtigt werden: FFP2, mit zulässiger 5-Prozent-Leckage, ist nicht gerade der Gold- standard für die spezielle zahnärztliche Behandlung. Und FFP3 ist inzwischen auch mit deutlich reduziertem Atem- widerstand erhältlich. Ich verzichte hier auf die Nennung von Produkten, will aber zumindest auf diese Möglichkeit aufmerksam machen. Klaus-Peter Jurkat, Berlin * Dreller et al., 2006: „Zur Frage des geeigneten Atemschutzes vor luftübertragenen Infektionserregern“, DGUV, Gefahrstoffe – Rein- haltung der Luft, Nr. 1–2/2006, https://www.dguv.de/medien/ifa/ de/pub/grl/pdf/2006_003.pdf SARS-COV-2-PRÄVENTION FFP2 SOLLTE STANDARD SEIN Zum Beitrag „SARS-CoV-2 in der Zahnarztpraxis: Infektionsprävention unter Berücksichtigung neuer Virusvarianten“, zm 18/2021, S. 16–20 Die zm-Redaktion ist frei in der Annahme von Leserbriefen und behält sich sinnwahrende Kürzungen vor. Außerdem behalten wir uns vor, Leserbriefe auch in der digitalen Ausgabe der zm und bei www.zm-online.de zu ver- öffentlichen. Bitte geben Sie immer Ihren vollen Namen und Ihre Adresse an und senden Sie Ihren Leserbrief an: leserbriefe@zm-online.de oder Redaktion: Zahnärztliche Mitteilungen, Behrenstr. 42, 10117 Berlin. Anonyme Leserbriefe werden nicht veröffentlicht. 08 | LESERFORUM

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