Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 21

zm 111, Nr. 21, 1.11.2021, (2024) DGPZM-PRAKTIKERPREIS 2020 Aufsuchende Zahnmedizin während der Pandemie Der jüngst verliehene Praktikerpreis der Deutschen Gesellschaft für Präventivzahnmedizin (DGPZM) ging an eine Gruppe von Zahnärzten, die Konzepte für die Betreuung von vulnerablen Bevölkerungsgruppen – insbesondere während der Corona-Pandemie – erarbeitet hatte. Ü ber den DGPZM-Praktikerpreis 2020 der Deutschen Gesellschaft für Präventivzahnmedizin (DGPZM) war zwar schon im Herbst 2020 im Rahmen einer Online-Veranstaltung entschieden worden, verliehen wurde er aber wegen der Pandemie erst jetzt. Gewinner des Preisgeldes von 2.500 Euro sind Dominic Jäger (Warstein), Gonzalo Baez (Lippstadt) und Dominik Niehues (Geseke). Ihr gemeinsam erarbeitetes Konzept zur aufsuchenden Betreuung von besonders vulnerablen Pa- tientengruppen wurde von der Jury der Fachgesellschaft als bestes präventionsorientiertes Behandlungskonzept ausgezeichnet. DGPZM-Präsident Prof. Dr. Stefan Zimmer lobte bei der Preisübergabe in der Universität Witten-Herdecke das vorbildhafte Engagement des Praxisteams für die Mund- gesundheit von an COVID-19 erkrankten Wohnheim-Be- wohnern. „Dieses Konzept mit einer Mischung aus Video- sprechstunde und Vor-Ort-Betreuung hat echten Modell- charakter, nicht nur für die Dauer der Corona-Pandemie, sondern auch darüber hinaus. Denn die grundsätzliche Frage der aufsuchenden Betreuung von Pflegebedürftigen stellt sich für die Zahnärzteschaft immer mehr.“ EIN RENDEZVOUS-SYSTEM FÜR PFLEGEBEDÜRFTIGE In Deutschland gibt es rund 4,1 Millionen Pflegebedürf- tige, die aufgrund ihrer eingeschränkten Mobilität über- wiegend aufsuchend betreut werden müssen. Hinzu kommt, dass das Coronavirus für ältere und multi- morbide Patienten ein besonderes Risiko birgt. Deshalb erarbeiteten die Preisträger ein Konzept, mit dem Ziel, die Versorgung dieser vulnerablen Gruppen auch während der Pandemie aufrechtzuerhalten. Das Konzept fußt zunächst auf einer ersten Sondierung des Problems und der Festlegung der Behandlungsnot- wendigkeit. Dies erfolgt unter anderem anhand eines Fragebogens zu aktuellen Beschwerden, Corona-Sympto- men und dem Allgemeinzustand der Patienten. Zur Vermeidung eines direkten Kontakts wurden Video- sprechstunden etabliert. Diese Maßnahmen sollen bei der Beurteilung helfen, ob eine persönliche Konsultation dringend notwendig ist. MANCHES IST AN DER BETTKANTE NICHT MACHBAR Bei zahntechnischen Problemen sollte man versuchen, diese auch ohne direkten Patientenkontakt zu lösen. Muss ein direkter Patientenkontakt erfolgen, wird dieser mit maximalen Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt. Im Wohnheim in Form eines sogenanntes Rendezvous- Systems: aufsuchende Behandlung in einem gesonderten Raum, Schutzkleidung und maximale Hygienevorkehrun- gen. Der Transport in die Praxis sollte nur in Notfällen erfolgen, denn manche Behandlungen sind „an der Bett- kante“ schlicht nicht durchführbar. Die präventive Zim- merquarantäne des Heimbewohners nach einem Praxis- besuch erscheint sinnvoll. Weiterhin erarbeiteten die Preisträger ein Konzept zur zahnärztlichen Betreuung von beatmeten Patienten unter Preisträger Dominic Jäger von der Praxis Warstein mit DGPZM-Präsident Prof. Dr. Stefan Zimmer (r.) und Dr. Martin Danebrock von der VOCO GmbH Cuxhaven (l.) Foto: DGPZM 10 | ZAHNMEDIZIN

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