Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 21

zm 111, Nr. 21, 1.11.2021, (2028) VERSORGUNGSENGPÄSSE IN THÜRINGEN, SACHSEN-ANHALT, SACHSEN, BRANDENBURG UND MECKLENBURG-VORPOMMERN Wie hält man Zahnärzte im Osten? In den nächsten zehn Jahren tritt in den ostdeutschen Ländern etwa die Hälfte der derzeit niedergelassenen Zahnärz- tinnen und Zahnärzte ins Rentenalter ein. Wenn nicht rechtzeitig gegengesteuert wird, werden Versorgungsengpässe entstehen. Zahnärztekammern und KZVen gehen dort bereits gegen einen möglichen Zahnärztemangel vor. D em Fehlen des zahnärztlichen Nachwuchses will Thüringen aktuell mit drei neuen Fördermaßnah- men entgegentreten, die nicht nur Studierende betreffen, sondern bis zur Niederlassung greifen. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist ein Strukturfonds zur Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung ge- mäß § 105 SGB V in Höhe bis zu 0,4 Prozent der Gesamt- vergütung gebildet worden. Die Unterversorgung betrifft in Thüringen insbesondere den ländlichen Raum. Seit Juli 2021 fördern die KZV Thü- ringen und die gesetzlichen Krankenkassen Thüringens Hospitationen in Praxen. Die Grundlage hierfür bildet das Hospitationsprogramm der LZK Thüringen. Die Förderung können Studierende der Zahnmedizin, unabhängig vom Unistandort, approbierte Zahnärztinnen und Zahnärzte ohne Anstellung sowie noch nicht Niedergelassene in Thü- ringen erhalten. „Wir nutzen zwei Bausteine mit unter- schiedlicher Förderhöhe, um besonders den ländlichen Raum zu fördern und den Kontakt der Studierenden zu den Praxen in der ländlichen Region herzustellen“, betont der Vorsitzende der KZV Thüringen Dr. Karl-Friedrich Rommel. „Hieraus erhoffen wir uns perspektivisch Praxis- übernahmen, um die flächendeckende, wohnortnahe Ver- sorgung – welche Auftrag der KZV ist – sicherzustellen“. HOSPITATIONEN GEZIELT UNTERSTÜTZEN Jede Hospitation wird einmalig mit 100 Euro unterstützt. Im ländlichen Raum – Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern und einer Mindestentfernung von 25 Kilo- metern zur Universitätsstadt Jena – erhalten Hospitanten 200 Euro. Für Übernachtungskosten kann zusätzlich ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 50 Euro gezahlt wer- den. „Die Friedrich-Schiller-Universität Jena unterstützt das Konzept für Thüringen, da die neue Approbations- ordnung zukünftig universitäre Famulaturen vorschreibt und aus den heutigen Hospitationspraxen auch zukünf- tige Famulaturpraxen entstehen könnten“, führt Rommel aus. Voraussetzungen sind ein abgeschlossener Hospitations- vertrag und eine Hospitationsdauer von mindestens 14 Tagen. Bisher sei die Förderung gut angelaufen und spreche sich herum, berichtet die KZV Thüringen. Abge- rufen wurde die Förderung aber erst viermal. ASSISTENTEN IN DREI STUFEN FÖRDERN Im Januar 2022 plant die KZV Thüringen die Förderung von Vorbereitungs- und Weiterbildungsassistenten im Foto: AdobeStock_Yvonne Weis 14 | POLITIK

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