Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 21
Bereich der Kieferorthopädie und Oralchirurgie ein. „Wir haben uns die gezielte Förderung von Vorbereitungs- und Weiterbildungsassistenten zur Aufgabe gemacht, um hier der eingetretenen Unterversorgung insbesondere im kie- ferorthopädischen Bereich entgegenzuwirken. Perspekti- visch denken wir auch an eine punktuelle und gezielte Förderung von Praxisübernahmen im unterversorgten oder drohend unterversorgten Gebiet. Dies entsteht in Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Krankenkassen Thüringens“, sagt Rommel. Die Förderung erfolgt in drei Stufen: Jede Assistenz wird mit 100 Euro pro Monat unterstützt. Im ländlichen Raum gibt es 200 Euro pro Monat. Besteht zusätzlich ein kriti- scher Versorgungsgrad, erhalten die Assistenten 300 Euro. Vorbereitungsassistenten werden maximal zwei Jahre lang finanziell unterstützt, Weiterbildungsassistenten drei Jahre. DIE PRAXISÜBERNAHME BEGLEITEN In Brandenburg reagieren KZV und Kammer auf mögliche Versorgungsengpässe mit gemeinsamen Aktivitäten. „Seit etwa vier Jahren begegnen wir dem Zahnärztemangel in ländlichen Regionen mit einem ganzen Bündel an Maß- nahmen. Unter anderem gab es Gespräche mit allen Landräten, um vor Ort die Unterstützung abzuklären“, betont Kammer-Vorstandsmitglied Dr. Romy Ermler. „Um die jungen Kollegen und Kolleginnen bei der Praxis- übernahme zu unterstützen und auch die abgebenden Kollegen und Kolleginnen bei der Praxisabgabe zu be- gleiten, gibt es die individuellen Beratungsangebote in ‚ Treffpunkt ZAP‘ sowie ‚ Praxislotsen‘“, bestätigt der KZV- Vorsitzende Dr. Eberhard Steglich. Gemeinsam wurde zudem die Kampagne „Stadtaffe vs. Landzahnarzt“ ins Leben gerufen, die fürs Leben und Ar- beiten im Land Brandenburg wirbt (www.landpraxen.de ). Darüber hinaus gibt es seit 2021 ein „Curriculum für junge Zahnärzte und Zahnärztinnen“, mit dem Ziel, den Nach- wuchs auf wirtschaftliche, steuerliche und arbeitsrechtliche Herausforderungen in der Niederlassung vorzubereiten. FAMULATUREN ATTRAKTIV MACHEN Allerdings gibt es keine zahnmedizinische Fakultät in Brandenburg. Es ist daher schwierig, junge Menschen, die ihr Bundesland wegen des Studiums verlassen haben, für die Region zurückzugewinnen. „So lange keine Hochschule existiert, wäre eine Kooperation mit Berlin hinsichtlich der Famulaturen denkbar. Dazu haben bereits Gespräche stattgefunden. Gemeinsam mit der Zahnärztekammer Berlin soll ein Standard festgelegt werden, der auch die Famulatur in ländlichen Praxen attraktiv macht. Unter anderem ist eine finanzielle Förderung von Studierenden angedacht“, berichtet Ermler. Die KZV Brandenburg unterstützt seit Kurzem ein Stipen- dienprogramm für Studierende. Zudem gibt es Überlegun- gen zu Strukturförderungen für Neugründungen, Über- nahmen und Ansiedlungen von Zahnarztpraxen auf dem Land. SEMINARE UND NETWORKING ANBIETEN Die Studierenden der beiden sächsischen Universitäten in Dresden und Leipzig werden seit Langem hinsichtlich ihrer beruflichen Fortentwicklung im Rahmen der Berufskundevorlesungen umfänglich informiert. Außer- dem werden sie regelmäßig zu Treffen ins Zahnärztehaus nach Dresden eingeladen, bei denen etwa Abgeber und potenzielle Gründer miteinander bekanntgemacht werden. Auch Existenzgründerseminare haben Tradition, berichtet die KZV Sachsen. Bislang sei die Situation hier noch nicht so angespannt wie in Thüringen. Dennoch bestehe den Zahlen zufolge Handlungsbedarf. Aktuell steht die Gründung einer aus Zahnärzten bestehenden Arbeitsgruppe „Sicherstellung“ auf dem Plan, um weitere Konzepte zur Nachwuchsförde- rung zu erarbeiten. Zudem gibt es noch keine Kostenver- einbarungen mit Krankenkassen, da der Versorgungsgrad noch deutlich über 100 Prozent liegt und flächendeckend keine Unterversorgung droht. Prognosen gehen davon aus, dass dies in den Jahren 2025 bis 2030 jedoch auch in Sachsen der Fall sein könnte. ABGEBER SYSTEMATISCH BERATEN In Sachsen-Anhalt unterstützt die KZV seit Sommer 2019 gründungsinteressierte Zahnärztinnen und Zahnärzte so- wie Inhaber, die ihre Praxis in naher Zukunft übergeben wollen, mit dem kostenlosen Beratungsservice „Sprech- stunde Praxislotse“. Das Angebot ermöglicht eine Erst- beratung für alle grundlegenden Fragen und vermittelt bei Bedarf weitere fachkundige Ansprechpartner. Im vergangenen Jahr hat die KZV ein systematisches Ab- gebebermanagement eingeführt. Dabei geht sie aktiv auf HOSPITATIONSPRAXEN IN THÜRINGEN Die Vermittlung von Hospitationspraxen hat die Landeszahnärzte- kammer Thüringen im Jahr 2016 gestartet. Das Programm richtet sich nicht nur an Studierende und Absolventen der Zahnmedizin, sondern auch an Schüler und Abiturienten. Derzeit sind 107 Praxen der insgesamt rund 1.200 Zahnarztpraxen in Thüringen als potenzielle Hospitationspraxen registriert. Die Kammer vermittelt zwischen hospitationsbereiten Praxen und -willigen Studierenden. Die teilnehmenden Praxen verteilen sich auf nahezu ganz Thüringen einschließlich des ländlichen Raums. „Eine Hospitation ist ein Gewinn für beide Seiten: Der Hospitant erhält lebensnahe Einblicke in die Arbeitsabläufe einer Zahnarzt- praxis. Im Gegenzug lernen die Praxisinhaber potenzielle Nach- folger und anstellbare künftige Kollegen kennen“, schildert der Vor- standsreferent für Zahnärztliches Berufsleben der Landeszahnärzte- kammer, Dr. Steffen Klockmann, den Prozess. Die Inhalte einer Hospitation können Praxisinhaber und der zahnärztliche Nachwuchs frei wählen. Oft ergeben diese sich aus der Struktur der Praxis sowie dem Fachgebiet des Inhabers. zm 111, Nr. 21, 1.11.2021, (2029) POLITIK | 15
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