Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 21

zm 111, Nr. 21, 1.11.2021, (2060) COOKIE-RICHTLINIE IN DER PRAXIS Keks ist nicht gleich Keks Rebecca Richter, Katja Dunkel Jeder zehnte Cookie auf deutschen Webseiten ist eindeutig rechtswidrig, weil er gegen das Telemediengesetz (TMG) und die Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) verstößt, viele weitere bewegen sich im Graubereich. Worauf Sie bei Ihrer Praxis-Website achten müssen. D er Verbraucherzentrale Bundes- verband (vzbv) hatte kürzlich knapp 950 Webseiten aus verschiedenen Branchen untersucht, darunter auch die von Versicherun- gen und Lebensmittel-Lieferdiensten. Teils waren „Durch Weitersurfen akzeptieren Sie alle Cookies“-Banner geschaltet, teils Einstellungen schon vorangekreuzt. Manchmal war gar kein Banner vorhanden, obwohl Da- ten gespeichert wurden. Viele Banner bewegten sich dabei in einer recht- lichen Grauzone: Sie wirkten auf den ersten Blick zulässig, versuchten aber durch Tricks, die Nutzer zu lenken. Inwieweit ein derartiges „Nudging“ („Stupsen“) erlaubt ist, wird unter- schiedlich beurteilt und landet daher meistens vor Gericht. Art. 5 Abs. 3 der einschlägigen eu- ropäischen Richtlinie Nr. 2002/58 (ePrivacy-Richtlinie) besagt sinnge- mäß, dass eine möglichst informierte und freiwillige Einwilligung in die Nutzung von Cookies gegeben wer- den muss, „es sei denn, der alleinige Zweck ist die Durchführung der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz oder der Einsatz des Cookies ist unbe- dingt erforderlich, damit der Dienste- anbieter den gewünschten Dienst zur Verfügung stellen kann“. Grob gesagt, muss bei der Nutzung von Cookies, die nicht für die Funktiona- lität der Webseite gebraucht werden, eine wirksame Einwilligung der Be- sucher eingeholt werden. Dies ge- schieht laut Rechtsprechung durch die Cookie-Banner. So einfach, so gut. Die rechtliche Unsicherheit liegt hier jedoch in der Erfordernis einer informierten und freiwilligen Einwilligung in die Nut- zung der Cookies und dem „Nud- ging“. Denn als Webseiten-Betreiber haben Sie mit Blick auf das Tracking natürlich ein Interesse daran, dass Besucher der Nutzung aller Cookies zustimmen. Oftmals wird das Erstellen geschäft- licher Websites aber von Dritten übernommen oder über bestimmte Plattformen mithilfe vorgefertigter Tools, die solche Cookie-Banner be- reits finalisiert enthalten, selbst ge- baut. Hier haben Sie also nur insoweit Einfluss, als die Anbieter sich dieses COOKIES ... sind kleine Textdateien, die der Browser auf dem jeweiligen Endgerät speichert, um Web- anwendungen an den jeweiligen Nutzer anzupassen. Zudem werden mit ihrer Hilfe wertvolle Daten über das Nutzerverhalten gesammelt. REBECCA RICHTER DUNKEL RICHTER Rechtsanwältinnen Straßburger Str. 11, 10405 Berlin richter@dunkelrichter.de Foto: Arik Bauriedl Foto: AdobeStock_bigacis 46 | PRAXIS

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