Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 22

zm 111, Nr. 22, 16.11.2021, (2193) ÜBERSICHT DER LEISTUNGEN BEI PROFESSIONELLER ZAHNREINIGUNG (PZR) DER GESETZLICHEN KRANKENKASSEN Krankenkasse Leistet Ihre Krankenkasse generell einen Zuschuss zur PZR oder übernimmt diese sogar die Kosten in voller Höhe dafür? In welcher Höhe und in welcher Frequenz werden Zuschüsse geleistet oder Kosten für die PZR übernommen? Wird die Bezuschussung oder Kosten- übernahme von der Einschreibung des Versicherten in einen Selektiv- vertrag oder in einen Wahltarif ab- hängig gemacht? Basiert die Bezuschussung oder Kostenübernahme auf vertraglichen Regelungen mit Kassenzahnärztlichen Vereinigungen? Greifen etwaige Regelungen oder Ver- träge in die Honorierungsgestaltung des Zahnarztes gemäß GOZ ein, etwa durch Festlegung des Steigerungs- satzes oder durch Festpreise? Werden mögliche Zuschüsse ausschließlich im Rahmen eines Bonusprogramms geleistet? BARMER Ja Einmal jährlich ein Zuschuss von maximal 50 Euro für die PZR, begrenzt auf die tat- sächlich entstehenden Kos- ten. Die Vertragszahnärztin / der Vertragszahnarzt ist frei wählbar. Voraussetzung für den Zuschuss ist die erfolg- reiche Teilnahme am Bonus- programm. Für Schwangere Kostenüber- nahme der PZR bis maximal 200 Euro. Der Betrag wird auf das Budget im Rahmen des Familien-Plus-Paketes angerechnet, das wahlweise für die PZR oder andere zusätzliche Leistungen einge- setzt werden kann. Nein Nein Nein Schwangere können in Rahmen des Familien-Plus- Pakets einen Zuschuss zur PZR von bis zu 200 Euro erhalten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Bonus- programm. BIG direkt gesund Ja Im Rahmen des kostenlosen Wahltarifs BIGselect Dental (über Imex – Dentnet) über- nahme einer kostenlosen professionelle Zahnreini- gung, einmal im Kalender- jahr bei den BIG direkt ge- sund Vertragszahnärzten, als Leistungsplus. Für eine professionelle Zahnreinigung bei einem nicht zugehörigen Ver- tragszahnarzt, erhalten die Versicherten einmal pro Jahr einen Zuschuss von bis zu 50 Euro. Nein Nein Nein Nein BKK 24 Ja Die BKK24 übernimmt zwei- mal im Jahr die Kosten für die PZR. Bei Zahnärzten, die dem Strukturvertrag angeschlossen sind, über- nehmen wir die Kosten in voller Höhe. Zweimal pro Jahr zu 100% bei Zahnärzten, die am Strukturvertrag teilnehmen, ansonsten zweimal pro Jahr jeweils max. 45,00 Euro. Nein Nein Nein Nein ÜBERSICHT PZR 2021 | 67

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