Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 22

zm 111, Nr. 22, 16.11.2021, (2198) ÜBERSICHT DER LEISTUNGEN BEI PROFESSIONELLER ZAHNREINIGUNG (PZR) DER GESETZLICHEN KRANKENKASSEN Krankenkasse Leistet Ihre Krankenkasse generell einen Zuschuss zur PZR oder übernimmt diese sogar die Kosten in voller Höhe dafür? In welcher Höhe und in welcher Frequenz werden Zuschüsse geleistet oder Kosten für die PZR übernommen? Wird die Bezuschussung oder Kosten- übernahme von der Einschreibung des Versicherten in einen Selektiv- vertrag oder in einen Wahltarif ab- hängig gemacht? Basiert die Bezuschussung oder Kostenübernahme auf vertraglichen Regelungen mit Kassenzahnärztlichen Vereinigungen? Greifen etwaige Regelungen oder Ver- träge in die Honorierungsgestaltung des Zahnarztes gemäß GOZ ein, etwa durch Festlegung des Steigerungs- satzes oder durch Festpreise? Werden mögliche Zuschüsse ausschließlich im Rahmen eines Bonusprogramms geleistet? BKK Mahle Ja Eine volle Kostenübernahme der PZR erfolgt 2 Mal jährlich (halbjährlich) im Rahmen des Vertrages mit dem Zahnärzte-netzwerk Dentnet. Ja Nein Nein Nein BKK Melitta Ja a) Der Zuschuss beträgt bis zu 60 Euro einmal pro Jahr und Versicherten. b) Im Rahmen des Selektiv- vertrages „Zahnbehandlung exclusiv“ bei teilnehmenden Zahnärzten beträgt der Zuschuss / die Kosten- übernahme max. 65 Euro einmal pro Jahr und Versicherten. a) Satzung oder b) Selektivvertrag Nein b) Der Zuschuss richtet sich nach dem 2,3-fachen Satz der GOZ und ist gestaffelt nach der Anzahl der behandelten Zähne. Nein BKK mhplus Ja Die mhplus Krankenkasse bezuschusst die PZR beim Wunschzahnarzt im Rah- men einer Satzungsleistung mit 40 Euro pro Jahr. Für die Bezuschussung der PZR im Rahmen der Satzungsleistung ist keine Einschreibung notwendig. Versicherte, die im Rahmen der Kooperation mit Dentnet eine PZR durchführen lassen, schreiben sich für die Dauer der Behandlung in einen Vertrag ein. Sowohl die Bezuschussung beim Wunschzahnarzt als auch die Kostenübernahme im Rahmen der Dentnet- Kooperation basieren nicht auf vertraglichen Regelun- gen mit der KZBV. Im Rahmen unserer Sat- zungsleistung des Zuschus- ses beim Wunschzahnarzt erfolgt kein Eingriff in die Honorierungsgestaltung. Nein. Die Durchführung einer weiteren PZR im Jahr (beim Wunschzahnarzt) kann jedoch über eine zweckgebundene Prämie im Rahmen des Bonuspro- gramms Benefit refinanziert werden. 72 | ÜBERSICHT PZR 2021

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