Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 22
zm 111, Nr. 22, 16.11.2021, (2203) BKK Wieland Nein. Es ist ein Kosten- ausgleich über das Bonusmodell möglich (Beteiligung an einer durchgeführten PZR im Rahmen einer anteiligen, steuerfreien Erstattung). Die Zuschusshöhe richtet sich nach den erreichten Punkten im Bonusmodell, max. ein Mal pro Kalenderjahr. Nein, am Bonusmodell kann jeder teilnehmen. Nein Nein Ja BKK Wirtschaft & Finanzen Ja Die BKK W&F erstattet bis zu 50 Euro für die Behandlung bei einem frei wählbaren Zahn- arzt und übernimmt einmal im Jahr auch die Kosten in voller Höhe bei einem Zahn- arzt aus dem DentNet. Nein bei der Erstattung von bis zu 50 Euro für einen frei wählbaren Zahnarzt. Nein Nein Nein BKK WMF Ja Jährlich 10 Euro pro Jahr, bei Vertrags- zahnärzten 100 Prozent einmal jährlich. Nein Nein, die Bezuschussung findet aufgrund einer individu- ellen Satzungs- regelung statt. Nein Nein BKK ZF & Partner Ja a) Im Rahmen der Bonus-Programme „Vorsorge-Bonus“ und „Gesundheits-Bonus“ der BKK ZF & Partner hat jeder Versicherte die Möglichkeit, Rechnungen der professionellen Zahnreinigung zur Erstattung einzureichen. Jährlich je nach Höhe des erreichten Bonus ist eine Erstattung der Rechnung bis zu 100 % möglich. Die Erstattung mehrerer professioneller Zahnreinigungen pro Kalenderjahr ist möglich. b) Im Rahmen des Mehrleistungspakets bei Schwangerschaft er- stattet die BKK ZF & Partner 100 % bei ausgewählten Leistungen bis maximal 300 Euro je Schwangerschaft. Die professionelle Zahnreinigung wird innerhalb dieses Pakets, einmalig je Schwangerschaft, mit 100 % bis maximal 50 Euro bezuschusst. Nein Nein Nein Nein, zusätzlich zu einer möglichen Erstattung im Rahmen der Bonus-Programme der BKK ZF & Partner besteht auch die Möglichkeit der Bezuschussung im Rahmen des Mehrleistungs- pakets bei Schwangerschaft. ÜBERSICHT PZR 2021 | 77
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