Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 22
zm 111, Nr. 22, 16.11.2021, (2205) HKK Ja Eine volle Kostenübernahme ist über das Gesundheitsguthaben möglich. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme am hkk Bonus- programm, sowie der Nachweis von drei absolvierten Maß- nahmen, für die der Versicherte ein Gesundheitsguthaben in Höhe von 50 Euro erhält. Je nach Anzahl der eingereichten Maß- nahmen kann ein Gesundheitsguthaben von bis zu 250 Euro er- worben werden, dass zudem über drei Jahre angespart werden kann. Der Versicherte kann das erworbene Gesundheitsguthaben im Rahmen seines Budgets beliebig oft zur Erstattung oder Bezuschussung der PZR nutzen. Zudem kann jeder Versicherte einmal jährlich eine kostenlose PZR über Dentnet erhalten. Nein Nein Nein Ja IKK - Die Innovationskasse (vormals IKK Nord) Ja Einmal im Jahr als Mehrleistung die Kostenübernahme einer PZR in Höhe von max. 100 Euro. – – – Versicherte ab dem 16. Lebensjahr, die am Bonusprogramm teilnehmen, können bis zu zwei PZR im Jahr bis max. 150 Euro erhalten. IKK Brandenburg und Berlin Ja. Generell gewährt die IKK BB 1) einen Zuschuss zur PZR – sowie 2) bei diversen Zahnärzten im Rahmen eines bundesweiten Netzwerkes PZR-Kostenübernahme in voller Höhe bzw. kostenfreie Leistungsinanspruchnahme. Der Zuschuss beträgt 1 x jährlich 40 Euro. Die kostenfreie Leistungs- inanspruchnahme PZR bei dem bundesweiten Zahnarzt- netzwerk wird 1 x jährlich gewährt. Die IKK BB gewährt den PZR- Zuschuss generell und ohne Einschreibung. Die kosten- freie Inanspruchnahme basiert auf einer Einschrei- bung in einen Selektivvertrag ohne Bindungswirkung. Nein Der PZR-Zuschuss erfolgt ohne Regelung. Die kosten- freie PZR-Inanspruchnahme im bundesweiten Zahnarzt- netzwerk erfolgt gegen Fest- preis. Nein ÜBERSICHT PZR 2021 | 79
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