Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 22

zm 111, Nr. 22, 16.11.2021, (2134) ZUM BERUFSBILD DER ZAHNÄRZTE VIELE PFLICHTEN, WENIG RECHTE Zur Reihe „Zahnärztliche Behandlung von Patienten mit kardiovaskulären Erkrankungen“, zm 19/2021 bis zm 21/2021. Leserforum Foto: pictworks – stock.adobe.com In den Zahnärztlichen Mitteilungen mehren sich Artikel und auch ganze Beitragsreihen wie diese, welche die Zusammenhänge zwischen oralen Erkrankungen und Erkrankungen anderer Organsysteme beschreiben. Das ist sehr gut so und sie sind der eindeutige Beweis dafür, dass im menschlichen Körper alles miteinander zusammenhängt. Folgerichtig ist die Zahnmedizin ein integraler Bestandteil der Humanmedizin und kann nicht isoliert von anderen medizinischen Aspekten betrachtet werden. Doch hier fängt es für den Zahnarzt an, – ich formuliere es vorsichtig – kompliziert zu werden, deutlicher gesagt findet er sich in einer äußerst widersprüchlichen Situation wieder. Auf der einen Seite – wie die oben genannten Artikel zei- gen – wird betont, dass der Zahnarzt als Arzt viele andere medizinische Aspekte zu beachten hat und sein Tun diese unmittelbar beeinflussen kann. Daraus wird auch sogleich abgeleitet, dass der Zahnarzt in Bezug auf Hygiene, Daten- schutz, Aufklärungspflichten den anderen Ärzten gleich- gestellt ist. Auf der anderen Seite wird der Zahnarzt zum Mediziner zweiter Klasse deklassiert. Warum behaupte ich das? Weil eine große Diskrepanz zwischen den Rechten und den Pflichten herrscht. Pflichten hat die Zahnärzteschaft, wie wir oben gesehen haben, reichlich. Das ist prinzipiell in Ordnung, denn sie haben als Ärzte eine sehr verantwor- tungsvolle Tätigkeit. Aber halt: Zahnärzte sind doch gar keine richtigen Ärzte, was man exemplarisch daran erkennen kann, dass ständig das leidige Thema der zahnärztlichen Verschreibungsbefugnisse und deren Reduzierung auf Antibiotika und Analgetika aufpoppt. Dann dürfen Zahnärzte weiterhin auch nicht selbst impfen, da sie vom sogenannten Arztvorbehalt nicht mit umfasst sind und zudem angeblich keine Anamnese erheben können. Kurzum sind das unterm Strich viele Pflichten und wenige Rechte. Bei dem, was der Zahnarzt heute „darf“, könnte das Studium auf ein vier- bis sechssemestriges Bachelorstudium reduziert werden, was keiner ernsthaft wollen kann. Dass die Zahnärzte nicht als Ärzte wahrgenommen und auch nicht so behandelt werden, hat und hatte ganz konkrete praktische Auswirkungen, wie die Zahnärzteschaft im letzten Jahr schmerzlich beim Rettungsschirm erfahren durfte. Dieser wurde zwar für die „richtigen“ Ärzte auf- gespannt, für die Zahnärzte blieb er zugeklappt. Dr. Jens Naim, Göppingen Die zm-Redaktion ist frei in der Annahme von Leserbriefen und behält sich sinn- wahrende Kürzungen vor. Außerdem behalten wir uns vor, Leserbriefe auch in der digitalen Ausgabe der zm und bei www.zm-online.de zu veröffentlichen. Bitte geben Sie immer Ihren vollen Namen und Ihre Adresse an und senden Sie Ihren Leserbrief an: leserbriefe@zm-online.de oder Redaktion: Zahnärztliche Mitteilungen, Behrenstr. 42, 10117 Berlin. Anonyme Leserbriefe werden nicht veröffentlicht. 08 | LESERFORUM

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=