Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 22
zm 111, Nr. 22, 16.11.2021, (2206) ÜBERSICHT DER LEISTUNGEN BEI PROFESSIONELLER ZAHNREINIGUNG (PZR) DER GESETZLICHEN KRANKENKASSEN Krankenkasse Leistet Ihre Krankenkasse generell einen Zuschuss zur PZR oder übernimmt diese sogar die Kosten in voller Höhe dafür? In welcher Höhe und in welcher Frequenz werden Zuschüsse geleistet oder Kosten für die PZR über- nommen? Wird die Bezuschussung oder Kosten- übernahme von der Einschreibung des Versicherten in einen Selektiv- vertrag oder in einen Wahltarif abhängig gemacht? Basiert die Bezuschussung oder Kostenübernahme auf vertraglichen Regelungen mit Kassenzahnärztlichen Vereinigungen? Greifen etwaige Regelungen oder Ver- träge in die Honorierungsgestaltung des Zahnarztes gemäß GOZ ein, etwa durch Festlegung des Steigerungs- satzes oder durch Festpreise? Werden mögliche Zuschüsse ausschließlich im Rahmen eines Bonusprogramms geleistet? IKK Classic Ja, sofern die PZR von einem Vertragszahnarzt oder einem nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten zahnärztlichen Leistungs- erbringer durchgeführt wird. Maximal 40 Euro je Versicherten und Kalender- jahr. Seit August 2019 gilt diese Regelung auch für Kinder und Jugendliche, die bisherige Alters- beschränkung entfällt. Ansprüche auf Erstattung einer PZR verjähren in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind. Die Kosten sind demnach bis zu 4 Jahre rückwirkend erstattungsfähig. Nein Nein Nein Nein IKK gesund plus Ja 1x jährlich in Höhe von 30 Euro. Nein Nein Nein Ja IKK Südwest Ja Versicherten werden die Kosten einer PZR im Rahmen des Gesundheits- kontos einmal im Kalender- jahr mit maximal 50 Euro erstattet. Nein Nein Nein Nein 80 | ÜBERSICHT PZR 2021
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