Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 23-24

zm 111, Nr. 23-24, 1.12.2021, (2276) STUDENTENTAG Was Nachwuchszahnärzte wissen sollten Ist das Examen geschafft, stellt sich die Frage nach dem Berufseinstieg: Assistenz, Vertretung, Famulatur, Hilfseinsatz? Gar nicht so einfach. Aber wer sich vorher schlau macht, findet auch seinen Weg. Z um Auftakt des Studententags gab Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), seinen Zuhörern zehn Dinge mit auf den Weg, die Zahnärztinnen und Zahnärzte für die Assistenzzeit wissen sollten. Zum Beispiel dass die Wahl der Praxis für eine An- stellung vor allem dem eigenen Wertebild folgen sollte und nicht (nur) den Verdienstchancen. Eine große Rolle spiele auch der fachliche Austausch und natürlich sollten Fortbildungen und Qualität in der Praxis einen hohen Stellenwert einnehmen. GROßE PRAXEN, GROßE EGOS Benz zufolge bieten hier die kleinen Praxen tatsächlich oft mehr Raum und Zeit für die eigene Entwicklung als große und stark kommerziell orientierte, – „wo Ihnen die großen Egos der Chefs im Weg stehen können“. Dr. Steffen Klockmann aus Erfurt sprach über die Phase nach dem Examen. „Für die persönliche Entwicklung“ legte er den Zuhörern einen Einsatz im Ausland ans Herz, gab aber zu bedenken, dass es dort mindestens genauso stressig werden kann wie in der heimischen Praxis: „Es kann gewöhnungsbedürftig sein, die Tage sind meist voll und manchmal auch einsam.“ Geht der nächste Schritt ins erste Anstellungsverhältnis, riet der Zahnarzt: „Schaut nach einer Praxis, in der ihr nicht nur Kaffee kochen und Abdrücke nehmen könnt, sondern die zu Euch und Euren Vorstellungen passt.“ Er schloss sich der Botschaft des BZÄK-Präsidenten an: „Nicht nur das Monetäre ist am Anfang relevant!“ VERTRETEN UND TESTEN Man könnte natürlich auch zunächst für eine befristete Zeit als Vertretung in einer Praxis anfangen. Dabei lasse sich auch feststellen, ob man schon bereit und reif für die eigene Praxis ist. Während die zu vertretenden Kollegen dankbar seien für den temporären Einsatz, könne der Nachwuchs schauen, wie er die Aufgaben und die übertra- gene Verantwortung meistert. Nicht zuletzt bestehe auch die Möglichkeit, in die Standespolitik zu gehen und dort frische Ideen einzubringen, schloss Klockmann. Abschließend stellte Dr. Karsten Hegewaldt, Präsident der Zahnärztekammer Berlin, die ethisch-rechtlichen Rahmenbedingungen von Auslandseinsätzen vor. Er be- nannte die normativen Regeln, die auch über die Grenzen von Deutschland verpflichtend sind, und verwies auf die kürzlich von einer Expertengruppe veröffentlichte Hand- reichung zu Auslandseinsätzen. „Wir müssen im Ausland so behandeln, als wenn wir im Inland behandeln“, be- tonte er und zählte noch einmal die vielen Möglichkeiten auf, sich zu engagieren: den Zahnmedizischen Austausch- dienst (ZAD), soziale Projekte im In- und Ausland, die Versorgung von Patienten ohne Krankenversicherung und die Special Olympics mit der Initiative Special Smiles. „Sie können sich immer bei der Bundes- oder bei den Landeszahnärztekammern melden. Hier wird Ihnen weitergeholfen!“ FAMULATUR VERSUS HILFSEINSATZ Dr. Tobias Bauer, seit über 20 Jahren vor allem in der Karibik im Einsatz und gerade aus der Dominikanischen Republik zurück, erklärte, was eine Famulatur von einem Hilfseinsatz unterscheidet. „Während die Famulatur ein vorgeschriebenes viermonatiges Praktikum mit dem Zweck der Vorbereitung auf die Patientenversorgung ist, versteht man unter einem Hilfseinsatz die Leistung, Menschen in einer Notsituation oder bei einem Katastro- phenfall zu helfen.“ LL Foto: Adobe Stock_Sandor Kacso Nach dem Studium stehen Zahnärzte und Zahnärztinnen viele Wege offen. Wer sich anfangs nicht so richtig entscheiden kann, muss vielleicht erstmal ausprobieren. 26 | DEUTSCHER ZAHNÄRZTETAG 2021

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