Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 23-24

zm 111, Nr. 23-24, 1.12.2021, (2298) Zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 30. September 2021 wurden bundesweit über 14.000 neue Ausbil- dungsverträge für ZFA abgeschlossen (D gesamt: 14.221; ABL: 12.657; NBL: 1.564). Im Vorjahreszeitraum waren es nur rund 12.700 Verträge (Grafik). Gegenüber dem Vorjahr stieg die Aus- bildungsleistung damit im Durch- schnitt um 11,8 Prozentpunkte (ABL: +12,00 Prozent; NBL: +10,9 Prozent). Damit liegen die Ausbildungszahlen sogar über dem Niveau des Boom- Jahres 2018. DIE KAMMERN GINGEN IN DIE OFFENSIVE Die Pandemie machte es allerdings allen schwer, gut in das Ausbildungs- jahr zu starten – Auszubildenden wie Betrieben. Um beide zusammenzu- bringen, hatten Bund, Länder und Wirtschaft daher zusammen mit Gewerkschaften die „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ gegründet. Im „Sommer der Berufsausbildung“ begleiteten die Partner von Juni bis Oktober 2021 neun themenbezogene Aktionstage mit 800 regionalen Ver- anstaltungen. Insgesamt erzielte der „Sommer“ über zwei Millionen Kon- takte in den Sozialen Medien. Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) legte neben seinem Engagment in der „Allianz“ auch eine eigene Kampagne für die Freien Berufe auf. Den Auftakt machte der Film „Wir bilden die Zukunft aus!“. Er zeigt, was die Freien Berufe bei der Ausbildung leisten und wie interessant die ein- zelnen Ausbildungsberufe sind. Unter der Überschrift „Ausbildung aus erster Hand“ berichtet übrigens auch eine angehende ZFA, warum sie sich für die Ausbildung in einer Zahnarzt- praxis entschieden hat, wie ihr Ar- beitsalltag aussieht, was sie fasziniert, wie sie im Team arbeitet und was sie sich für ihre Zukunft vorstellt (www. freie-berufe.de/berufliche-bildung- staerken/ ). Auch die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hatte sich – zusammen mit dem BFB und dem Verband medizini- scher Fachberufe (VmF) – intensiv da- für eingesetzt, Schulabsolventen für den Beruf ZFA zu gewinnen. Viele Zahnärztekammern haben außerdem in den vergangenen Jahren erfolg- reiche Azubi-Kampagnen gestartet, etwa www.du-bist-alles-für-uns.de der Kammern Nordrhein, Hessen und Niedersachsen, www.zahnazubi.de der Kammern Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt, der Film „ZFA – ohne mich läuft hier nichts!“ der Bayerischen Landeszahnärztekammer und lzk-bw.de/praxisteam/ausbildung/ berufsbild der Kammer Baden-Würt- temberg. Auf all diesen Plattformen finden Sie Informationen rund um die Ausbildung und Fortbildungs- möglichkeiten einer ZFA. „Kammern und Verbände haben in den letzten Monaten unermüdlich um Schulabgängerinnen und Schul- abgänger geworben. Der gemeinsame Einsatz war erfolgreich. Das belegen die jüngsten Ausbildungszahlen“, un- terstreicht D.M.D./Univ. of Florida Henner Bunke, Vorstandsreferent der BZÄK für den ZFA-Bereich und Prä- sident der Zahnärztekammer Nieder- sachsen. „Sie sind gerade angesichts des immer stärker spürbaren Fach- kräftemangels ein starkes Zeichen und machen Mut – den Auszubildenden und den Ausbildern aber auch unse- ren Kammern, deren Engagement honoriert wird.“ \ HILFEN FÜR AUSBILDER \ Unternehmen, die durch Neueinstellungen ihr Ausbildungsniveau trotz Corona-Krise halten oder erhöhen, erhalten bis zum 15. Februar 2022 die Ausbildungsprämien. \ Zum 1. Juni 2021 wurden die Ausbildungs- prämien für das neue Ausbildungsjahr verdoppelt. \ Der Zuschuss zur Verhinderung von Kurz- arbeit während der Ausbildung wurde um einen Zuschuss zur Ausbildervergütung von 50 Prozent des Ausbildergehalts zuzüglich zur bestehenden Förderung der Ausbildungs- vergütung erweitert und bis Ende 2021 verlängert. \ Eingeführt wurde ein einmaliger Sonderzuschuss für Kleinstbetriebe bis vier Mitarbeitende von 1.000 Euro. \ Die Übernahmeprämie wurde verdoppelt und bis Ende 2021 verlängert. \ Zudem gibt es nun einen Zuschuss für externe Prüfungsvorbereitungslehrgänge von 50 Prozent, bis maximal 500 Euro. NEUE AUSBILDUNGS- VERORDNUNG ZFA Bereits vor zwei Jahren hatten sich die BZÄK, der VmF und ver.di darauf verständigt, das Berufsbild ZFA neu zu ordnen. Bis zum Sep- tember dieses Jahres hatten dann die Sachverständigen von Arbeit- nehmer- und -Arbeitgeberseite die neuen Berufsbildpositionen, Lernfel- der und Prüfungsbereiche erarbeitet sowie den Ausbildungsrahmenplan abgestimmt. Dabei wurden die Qualifikationsinhalte für die Sach- kundenachweise „Medizinprodukte- aufbereitung“ und „Kenntnisse im Strahlenschutz“ aufgenommen beziehungsweise angepasst. Berücksichtigt wurden Stellung- nahmen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, des Bundesgesundheits- ministeriums, der KRINKO beim Robert Koch-Institut und der AG Medizinprodukte (AGMP) sowie die Expertise des Deutschen Arbeits- kreises für Hygiene in der Zahn- medizin (DAHZ). Wie von der BZÄK gefordert, ist gemäß der Neuordnung eine ZFA mit Berufsabschluss somit zur Aufbereitung und Freigabe von Medizinprodukten uneingeschränkt berechtigt. Die neue Ausbildungsverordnung soll zum 1. August 2022 in Kraft treten. DR. MED. DENT. SEBASTIAN ZILLER, MPH Leiter der Abteilung Prävention und Gesundheitsförderung der Bundeszahnärztekammer Chausseestr. 13, 10115 Berlin Foto: BZÄK/Pietschmann 48 | POLITIK

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