Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 23-24
zm 111, Nr. 23-24, 1.12.2021, (2300) DIE ARZNEIMITTELKOMMISSION ZAHNÄRZTE INFORMIERT Gefahr von epileptischen Anfällen durch Doxycyclin Die Arzneimittelkommission Zahnärzte (AKZ) informiert an dieser Stelle über gemeldete Neben- wirkungen von in Zahnarztpraxen eingesetzten Arzneimitteln. Zahnärztinnen und Zahnärzte sind laut Berufsordnung verpflichtet, bekannte und unerwünschte Nebenwirkungen aller von ihnen eingesetzten Arzneimittel an die AKZ zu melden. AUSGANGSLAGE In der Anamnese gab ein Patient ein Glioblastom an, das aktuell mit einer Chemotherapie behandelt wurde. Im Rahmen einer Parodontitistherapie verordnete der behandelnde Zahn- arzt Doxycyclin. Der Patient ent- wickelte in den folgenden Tagen mehrere kleine Krampfanfälle. Die Antibiose wurde umgehend beendet. Die Symptome bildeten sich darauf- hin zurück. Es sind keine bleibenden Beeinträchtigungen bekannt. INFORMATION Die primäre idiopathische intra- kranielle Druckerhöhung betrifft vorwiegend übergewichtige Frauen zwischen 30 und 50 Jahren. Ein wei- terer Auslöser kann die Behandlung mit Tetrazyklinen oder Glucocorticoi- den sein. In den Fachinformationen für Doxycyclin-Präparate weisen die Hersteller auf eine intrakranielle Drucksteigerung als sehr seltene Nebenwirkung hin. BEWERTUNG Patienten, die über intrakranielle Vor- erkrankungen berichten oder über län- gere Zeit mit Doxycyclin behandelt werden, sollten auf mögliche Zeichen einer intrakraniellen Druckerhöhung wie Kopfschmerzen, Erbrechen und Sehstörungen hingewiesen werden, um durch rechtzeitiges Absetzen und Einleiten einer Therapie bleibende Schäden zu vermeiden. Bei Patienten, bei denen Vorerkrankungen bekannt sind, sollte die Verschreibung im Zweifel mit dem behandelnden Arzt abgeklärt werden. \ Die AKZ bedankt sich beim meldenden Kollegen für die Zustimmung, den Fall für die Kolleginnen und Kollegen veröffentlichen zu können. NEBENWIRKUNGEN VON ARZNEIMITTELN UND PRODUKTMÄNGEL MELDEN! Zahnärztinnen und Zahnärzte können die Arbeit der AKZ unterstützen, indem sie Nebenwirkungen der von ihnen eingesetzten Arzneimittel und Produktmängel von Medizinprodukten melden. Die AKZ erfasst im Auftrag des Berufsstands die Meldungen und leitet sie an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin- produkte (BfArM) weiter. Die Meldung an das AKZ befreit Zahnärztinnen und Zahnärzte von der Verpflichtung zur Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkun- gen ans BfArM. Die Meldungen tragen dazu bei, die Sicherheit beziehungsweise Qualität von bereits auf dem Markt eingeführten Medikamenten und Medizin- produkten kontinuierlich zu überwachen und die Kolleginnen und Kollegen darüber zu informieren. Sie können die Meldebögen hier online öffnen, ausfüllen und per Mausklick versenden: https://www.bzaek.de/fuer-zahnaerzte/ arzneimittelkommission/nebenwirkungsmeldungen.html Falls Sie Ihre Meldung lieber in Papierform vornehmen möch- ten, finden Sie das entsprechende Formular in diesem Heft auf S. 62. 50 | ZAHNMEDIZIN
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