Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 23-24

zm 111, Nr. 23-24, 1.12.2021, (2317) der Schwangerschaft erfolgte die voll- ständige Befundexzision ambulant in Lokalanästhesie (Abbildung 4). Bei der chirugischen Resektion des Befunds in toto wurden auch die stark gelo- ckerten Zähne 34 und 35 extrahiert. Histopathologisch wird die exzidierte Neoplasie als ein Weichteilmyxom der Gingiva ohne knöcherne Beteiligung klassifiziert. In den regelmäßigen Nachsorgeterminen zeigte sich die Wundheilung ohne Proliferations- zeichen regelrecht (Abbildung 5). Über die erhöhte Rezidivneigung und die Notwendigkeit regelmäßiger Kontrolluntersuchungen wurde die Patientin aufgeklärt. Eine implantolo- gische Weiterversorgung ist geplant. DISKUSSION Histopathologisch ist die Differenzie- rung unreifen Zahngewebes (Zahn- papillen- und -follikeln) und unreifer Zahnpulpa zu einem odontogenen Tumor nicht immer möglich. Ins- besondere die Unterscheidung von odontogenen Myxomen und Fibro- men stellt aufgrund deren histolo- gischer Ähnlichkeit eine Herausfor- derung für den Pathologen dar. Zur sicheren Diagnosestellung ist die Kor- relation des klinisch-radiologischen Bildes mit dem histopathologischen Präparat erforderlich [Suarez et al., 1996]. Myxome im Kopf-Hals-Bereich kön- nen intraossär oder weichgewebig auf- treten [Batsakis, 1987]. Generell kön- nen myxoide Tumore jedes Gewebe im Körper betreffen. Sie gehören zur Gruppe heterogener Läsionen mit einer voluminösen myxoiden Matrix. Die Ätiopathogenese des odontoge- nen Myxoms ist zum jetzigen Zeit- punkt noch nicht abschließend ge- klärt. Neben der Theorie eines ekto- mesenchymalen und/oder mesen- chymalen Ursprungs liegen Hinweise auf eine Assoziation mit fehlenden Abb. 2: Abnahme der krestalen Knochenhöhe im Bereich der bereits gelockerten Zähne 34 und 35 Quelle: Kämmerer a b Abb. 3: Nach der Biopsieentnahme zeigte die Raumforderung kein weiteres Wachstum. a b Fotos: Kämmerer ZAHNMEDIZIN | 67

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