Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 23-24
zm 111, Nr. 23-24, 1.12.2021, (2318) oder nicht-durchgebrochenen Zähnen vor [Boffano et al., 2011; Wankhedkar et al., 2019]. Die Häufigkeit des Auftretens ist ab- hängig von der Lokalisation, wobei Manifestationen in der Kopf-Hals- Region als selten einzustufen sind [Frison et al., 2010]. Je nach Literatur- quelle macht das odontogene Myxom zwischen drei und fünf Prozent aller odontogenen Tumoren aus, betrifft häufiger Frauen als Männer und zeigt einen Altersgipfel zwischen dem zweiten und dem vierten Lebens- jahrzehnt [Buchner et al., 2006; Rajendran, 2009]. Auch wenn das odontogene Myxom definitionsgemäß als gutartig einge- stuft wird, zeigt es häufig ein lokal- aggressives Wachstum und eine hohe Rezidivneigung [Leiser et al., 2009]. Die Lokalrezidivrate liegt dabei zwischen 10 und 33 Prozent [Sato et al., 2019]. Die aggressive Infiltration stellt insofern ein Risiko dar, als dass das Wachstum meist längere Zeit asymptomatisch verläuft und die Pa- tienten somit erst bei fortgeschritte- nen Befunden ihren Arzt aufsuchen. Hierbei geben Betroffene Symptome wie Schmerzen, Gefühlsstörungen (Hyp- und Parästhesien) und Zahn- lockerungen an. Klinisch imponiert häufig ein Nebeneinander von Weich- gewebeproliferationen und Ulzeratio- FAZIT FÜR DIE PRAXIS \ Das odontogene Myxom ist eine gutartige, aber lokal aggressive Neubildung, die häufig rezidiviert. Aufgrund dessen sind regelmäßige Nachsorgeintervalle dringend erforderlich. \ Die Abgrenzung zu malignen Prozessen ist nicht immer abschließend möglich, so dass eine Diagnose stets unter Berücksichtigung des klinischen Erscheinungsbildes und dem histopathologischen Befund getroffen wird. \ Die Magnetresonanztomografie und die Computertomografie sind den konventionellen Röntgenaufnahmen hinsichtlich der lokalen Ausbreitungs- diagnostik überlegen. \ Entsprechend der Leitlinie „Diagnostik und Therapie des Mundhöhlenkarzinoms“ sollten Mundschleimhautveränderungen, die länger als 14 Tage bestehen, durch einen Spezialisten abgeklärt werden. \ Für das chirurgische Vorgehen kann noch keine klare Empfehlung ausgesprochen werden. Es liegt im Ermessen des behandelnden Arztes, ob ein konservatives oder ein radikales operatives Verfahren zur Exzision der Raumforderung angewandt wird. Abb. 4: Resektat Quelle: Kämmerer Abb. 5: Nachsorge: regelrechte Wundheilung ohne Proliferationszeichen Quelle: Kämmerer UNIV.-PROF. DR. DR. PEER W. KÄMMERER, MA, FEBOMFS Leitender Oberarzt und stellvertretender Klinikdirektor Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Plastische Operationen, Universitätsmedizin Mainz Augustusplatz 2, 55131 Mainz peer.kaemmerer@unimedizin-mainz.de Foto: privat 68 | ZAHNMEDIZIN
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