Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 01-02
zm 112, Nr. 01-02, 16.1.2022, (108) Ausfüllhinweise: 1. Im Feld „Verarbeitungskennzeichen“ ist bei einer Erstpla- nung im Anzeigedatensatz anzugeben, dass es sich um die erstmalige Übermittlung handelt. Bei einer Therapie- änderung ist eine neue Anzeige zu übermitteln und im Feld „Verarbeitungskennzeichen“ anzugeben, dass es sich um die Änderung einer Anzeige handelt. 2.Der Plan erhält durch das PVS eine eindeutige Antrags- nummer zugewiesen. Diese wird aus verwaltungstechni- schen Gründen benötigt, obwohl es sich hier um eine Anzeige und nicht um einen Antrag handelt. 3. Im Feld „Ausstellungsdatum“ ist das Datum einzutragen, an dem die Planung erfolgte. 4. Im Feld „Unfallkennzeichen“ ist mit „ja“ oder „nein“ an- zugeben, ob ein Unfall zugrunde liegt. 5. Im Feld „Unfall/Art der Verletzung“ sind Angaben zu Ort, Zeit und Ursache des Unfalls sowie zur Art der Verletzung als Freitext zu machen. 6. Im Feld „Vorgesehene Behandlung“ sind als Freitext Leis- tungen anzugeben, die in unmittelbarem Zusammen- hang mit der durchzuführenden Behandlung bei Kiefer- bruch erfolgen, wie z. B. Verbandsplatten, Schienungen sowie die für diese Behandlung erforderlichen konservie- rend-chirurgischen Leistungen. 7. Im Feld „Geplante Leistungen“ sind die geplanten Ge- bührennummern des BEMA und im Feld „Anzahl“ deren voraussichtliche Anzahl einzutragen. 8. Im Fall einer stationären Krankenhausbehandlung ist in den dafür vorgesehenen Feldern der Beginn und das En- de der Krankenhausbehandlung sowie der Name des Krankenhauses, die Straße, die Hausnummer, die Post- leitzahl und der Ort anzugeben. eFormular 2 – Behandlungsplan für Kiefergelenks- erkrankungen (Stand 01.01.2022) [Abbildung eFormular derzeit nicht besetzt] Ausfüllhinweise: 1. Im Feld „Verarbeitungskennzeichen“ ist bei Erstplanung anzugeben, dass es sich um die erstmalige Übermittlung des Behandlungsplans handelt. Bei Befund- oder Thera- pieänderung zu einem bereits gestellten Antrag ist ein neuer Antrag zu stellen und im Feld „Verarbeitungskenn- zeichen“ anzugeben, dass es sich um die Änderung eines Antrags handelt. 2.Der Plan erhält durch das PVS eine eindeutige Antrags- nummer zugewiesen. 3. Im Feld „Ausstellungsdatum“ ist das Datum einzutragen, an dem die Planung erfolgte. 4. Im Feld „Anamnese, Befund, Diagnose“ sind die Anam- nese, die Befunde und die Diagnose als Freitext anzuge- ben. 5. Im Feld „Vorgesehene Behandlung“ sind als Freitext An- gaben zur Behandlung zu machen, z. B. Behandlung mit Aufbissbehelfen. 6. Im Feld „Geplante Leistungen“ sind die geplanten Ge- bührennummern des BEMA und im Feld „Anzahl“ deren voraussichtliche Anzahl einzutragen, bei der BEMA- Nr. K4 ist zusätzlich die Anzahl der Interdentalräume (z. B. von Zahn 12 bis Zahn 15 = drei Interdentalräume) an- zugeben. 7. Im Fall einer stationären Krankenhausbehandlung ist in den dafür vorgesehenen Feldern der Beginn und das Ende der Krankenhausbehandlung sowie der Name des Kran- kenhauses, die Straße, die Hausnummer, die Postleitzahl und der Ort anzugeben. eFormular 3 – Heil- und Kostenplan zum Zahnersatz (Stand 01.01.2022) [Abbildung eFormular derzeit nicht besetzt] Vorwort Die Ausfüllhinweise beziehen sich auf den nach der Verein- barung zwischen der KZBV und dem GKV-Spitzenverband nach § 87 Abs. 1a SGB V über die Versorgung mit Zahner- satz festgelegten Heil- und Kostenplan sowie auf die Vorga- ben zur Datenübermittlung nach § 11 der Grundsatzverein- barung über ein elektronisches Beantragungs- und Geneh- migungsverfahren für Leistungsanträge nach BEMA-Teil 5 gemäß § 87 Abs. 1 Satz 8 SGB V. Ausfüllhinweise Allgemeine Angaben 1. Im Feld „Verarbeitungskennzeichen“ ist bei Erstplanung anzugeben, dass es sich um die erstmalige Übermittlung des Behandlungsplans handelt. Bei Befund- oder Thera- pieänderung zu einem bereits gestellten Antrag ist ein neuer Antrag zu stellen und im Feld „Verarbeitungskenn- zeichen“ anzugeben, dass es sich um die Änderung eines Antrags handelt. 2.Der Plan erhält durch das PVS eine eindeutige Antrags- nummer zugewiesen. 3. Im Feld „Ausstellungsdatum“ ist das Datum einzutragen, an dem die Planung erfolgte. 4. Im Feld „Art des Behandlungsplans“ ist entweder „Heil- und Kostenplan“ bei Heil- und Kostenplänen über eine Erst- bzw. Neuversorgung – ggf. mit Anteilen von Wieder- herstellungen und Erweiterungen – oder „Wiederherstel- lung/Erweiterung“ ausschließlich bei Wiederherstellun- gen oder Erweiterungen anzugeben. 110 | BEKANNTMACHUNGEN
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