Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 01-02

zm 112, Nr. 01-02, 16.1.2022, (112) eFormular 4 – KFO-Behandlungsplan (Stand 01.01.2022) [Abbildung eFormular derzeit nicht besetzt] Ausfüllhinweise: 1. Im Feld „Verarbeitungskennzeichen“ ist bei Erstplanung anzugeben, dass es sich um die erstmalige Übermittlung des Behandlungsplans handelt. 2.Der Plan erhält durch das PVS eine eindeutige An- tragsnummer zugewiesen. Bei Krankenkassenwechsel wird der von der Vorkasse genehmigte Antragsdaten- satz unverändert an die neue Krankenkasse übermit- telt. Es wird dafür keine neue Antragsnummer verge- ben. 3. Im Feld „Ausstellungsdatum“ ist das Datum einzutragen, an dem die Planung erfolgt. 4. Im Feld „Art des Behandlungsplans“ ist entweder „Be- handlungsplan, Therapieänderung oder Verlängerungs- antrag“ anzugeben. 5. Im Feld „Krankenkassenwechsel/Behandlerwechsel“ ist eine Angabe nur erforderlich, wenn der Versicherte die Krankenkasse oder den Zahnarzt wechselt. In diesem Fall ist der konkrete Wechsel anzugeben mit der Information, ob eine Neuplanung oder ein Einstieg in die Behandlung (Planübernahme) vorliegt. 6. Im Feld „Antragsnummer ursprünglicher Behandlungs- plan“ ist immer dann, wenn der Antrag Bezug auf einen früher gestellten Antrag nimmt, die ursprüngliche An- tragsnummer anzugeben. Der Antrag bezieht sich auf ei- nen früheren Antrag, wenn • im Feld „Art des Behandlungsplans“ eine Therapieän- derung oder ein Verlängerungsantrag angegeben wird, oder • im Feld „Krankenkassenwechsel/Behandlerwechsel“ ein Behandlerwechsel (ggf. mit gleichzeitigem Kassen- wechsel) mit Einstieg in die Behandlung (Planüber- nahme) angegeben wird. Für kieferorthopädische Behandlungspläne (und Mittei- lungen), die ursprünglich im Papierverfahren an die Krankenkasse übermittelt wurden, bleibt das Feld leer. 7. Im Feld „Unfall“ ist anzugeben, ob der Behandlung ein Unfall, eine Unfallfolge oder eine Berufskrankheit zu- grunde liegt. 8. Im Feld „Kennzeichen Behandlungsart“ ist anzugeben, ob es sich um eine Frühbehandlung nach KFO-Richtlinie Nr. 8 a-c, eine Frühe Behandlung nach KFO-Richtlinie Nr. 8d oder um eine Erwachsenenbehandlung handelt. 9. Im Feld „Verlängerung“ sind bei einem Verlängerungsan- trag der Behandlungsbeginn, der Beginn der Verlänge- rung und die voraussichtliche Dauer anzugeben. 10. Im Feld „Krankenkassenwechsel“ sind bei Kassenwech- sel des Versicherten das IK der vorherigen Krankenkasse und die Abschlagsnummer, bis zu der der Zahnarzt mit der Vorkasse abrechnet, anzugeben. 11. Im Feld „Quartal Behandlungseinstieg“ ist das Quartal anzugeben, ab dem der Einstieg in die Behandlung er- folgt. Dies ist nur zu übermitteln bei Behandlerwechsel mit Planübernahme und bei Krankenkassenwechsel und gleichzeitigem Behandlerwechsel mit Planübernahme. 12. Das Feld „KIG-Einstufung“ ist auszufüllen, wenn als Art des Behandlungsplans „Behandlungsplan bei KFO“ an- gegeben wird. Es sind nur die Werte KIG 3, KIG 4 und KIG 5 angebbar. SBV SBM SE SK SKM SKMO SKO SKV SKVO SO ST STM STV T TM T2 T2M T2V TV implantatgetragenes Brückenglied mit vestibulärer Verblendung implantatgetragenes vollkeramisches oder kera- misch vollverblendetes Brückenglied zu ersetzender Zahn einer implantatgetragenen (Teil-)Prothese implantatgetragene Krone implantatgetragene vollkeramische oder keramisch vollverblendete Krone implantatgetragene vollkeramische oder keramisch vollverblendete Krone mit Geschiebe implantatgetragene Krone mit Geschiebe implantatgetragene Krone mit vestibulärer Verblendung implantatgetragene Krone mit vestibulärer Verblendung und Geschiebe implantatgetragenes Verbindungselement (Kugel- knopfanker, Steg u. Ä.) mit zu ersetzendem Zahn implantatgetragene Teleskopkrone implantatgetragene vollkeramische oder keramisch vollverblendete Teleskopkrone implantatgetragene Teleskopkrone mit vestibulärer Verblendung Teleskopkrone Teleskopkrone vollkeramisch oder keramisch vollverblendet Sekundärteil einer Teleskopkrone Sekundärteil einer Teleskopkrone, vollkeramisch oder keramisch vollverblendet Sekundärteil einer Teleskopkrone mit vestibulärer Verblendung Teleskopkrone mit vestibulärer Verblendung 114 | BEKANNTMACHUNGEN

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