Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 01-02

zm 112, Nr. 01-02, 16.1.2022, (119) Die Leistung nach Nr. UP4 erfolgt in Abstimmung mit dem Vertragsarzt, der die Versorgung des Versicherten mit der Unter- kieferprotrusionsschiene veranlasst hat. UP5 Kontrollbehandlung a) ggf. mit einfachen Korrekturen der UP 8 b) mit Einschleifen der Stütz- und Gleitzonen einer UP (subtraktive Methode) 12 c) mit Aufbau der Stütz- und Gleitzone einer UP (additive Methode) 35 Je Sitzung ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. UP 5 a bis UP 5 c abrechenbar. UP6 Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer Unterkieferprotrusionsschiene a) kleinen Umfanges (ohne Abformung) 25 b) größeren Umfanges (mit Abformung) 42 c) Teilunterfütterung einer Unterkieferprotrusionsschiene 37 d) Wiederherstellung eines einzelnen oder mehrerer Halte- oder Stützvorrichtungen 19 e) Wiederherstellung eines einzelnen oder mehrerer Protrusionselemente 19 Für das Reinigen, Säubern und Polieren von Unterkieferprotrusionsschienen einschließlich der Protrusionselemente können den Krankenkassen keine Kosten berechnet werden. V. Inkrafttreten Die neuen Regelungen treten mit Wirkung ab dem 01.01.2022 in Kraft. ***************************************************************************************** Gründe Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband verständigen sich im Bewertungsausschuss auf die in dem vorliegenden Beschluss enthaltenen vertragszahnärztlichen Leistungen zur Behandlung der obstruktiven Schlafapnoe mit- tels Unterkieferprotrusionsschiene innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Grundlage für die Aufnahme dieser Leistun- gen bildet zum einen der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie Methoden vertrags- ärztliche Versorgung (MVV-Richtlinie): Unterkieferprotrusionsschiene bei obstruktiver Schlafapnoe vom 20. November 2020 (BAnz 23.02.2021), in Kraft getreten am 24.02.2021, sowie zum anderen der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung (Behand- lungsrichtlinie): Unterkieferprotrusionsschiene bei obstruktiver Schlafapnoe vom 6. Mai 2021 (BAnz 29.07.2021), in Kraft getreten am 30.07.2021. Die Behandlung bedarf einer kooperativen vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung. Gemäß den Richtlinien- vorgaben kann die Behandlung mit einer Unterkieferprotrusionsschiene zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden bei er- wachsenen Patientinnen und Patienten, bei denen eine behandlungsbedürftige Schlafapnoe anhand einer Stufendiagnostik ge- mäß Anlage I Nummer 3 § 3 der MVV-Richtlinie festgestellt wurde und eine Überdrucktherapie nicht erfolgreich durchgeführt werden kann. Indikationsstellung und Therapie erfolgen durch eine Vertragsärztin oder einen Vertragsarzt, die oder der über eine Genehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß § 135 Absatz 2 SGB V zur Diagnostik und Therapie schlaf- bezogener Atmungsstörungen durch die Kassenärztliche Vereinigung verfügt. Die Versorgung mit der zahntechnisch individuell angefertigten und adjustierbaren Unterkieferprotrusionsschiene erfolgt durch eine Vertragszahnärztin oder einen Vertragszahn- arzt nach Ausschluss zahnmedizinischer Kontraindikationen. Systematisch werden die neuen Leistungen im zweiten Teil des Bewertungsmaßstabs für zahnärztliche Leistungen (BEMA) neben den Behandlungen von Verletzungen des Gesichtsschädels (Kieferbruch) und Kiefergelenkserkrankungen (Aufbissbehelfe) verortet und bilden dort einen eigenständigen Leistungskomplex. Erweiterung der BEMA-Nr. 7: Die vorbereitenden Maßnahmen der Abformung, der Bissnahme für das Erstellen von Modellen des Ober- und Unterkiefers zur diagnostischen Auswertung und Planung sowie die schriftliche Niederlegung im Sinne von BEMA-Nr. 7 b sind für die Versorgung mit einer Unterkieferprotrusionsschiene entsprechend erforderlich, sofern durch die Beurteilung der klinischen Situation allein nicht festgestellt werden kann, ob eine Eingliederung einer Unterkieferprotrusionsschiene möglich ist oder welcher Schienentyp zu wählen ist. Da die Abrechenbarkeit dieser Maßnahmen bislang auf Behandlungen im Rahmen der Versorgung mit Zahnersatz BEKANNTMACHUNGEN | 121

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