Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 01-02

zm 112, Nr. 01-02, 16.1.2022, (121) mit den entsprechenden Bewertungen dem jeweiligen Inhalt und Aufwand Rechnung getragen werden. In Abgrenzung dazu wird klargestellt, dass für das bloße Reinigen, Säubern und Polieren von Unterkieferprotrusionsschienen einschließlich der Pro- trusionselemente den Krankenkassen keine Kosten berechnet werden können. Evaluierung: Der Bewertungsausschuss für zahnärztliche Leistungen evaluiert nach Vorliegen der Abrechnungsdaten für die Jahre 2022 und 2023 die Entwicklung der BEMA-Leistungen zur Versorgung mit einer Unterkieferprotrusionsschiene (UP1 bis UP6). Bewertet werden insbesondere die Entwicklung der Fallzahlen anhand der Leistung nach BEMA-Nr. UP3 sowie die Entwicklung der Gesamtleistungsmenge getrennt nach den einzelnen Leistungspositionen. Die Daten werden von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung ermittelt. Der Bewertungsausschuss für zahnärztliche Leistungen wertet die Evaluationsergebnisse aus und berät über Konsequenzen, ggf. auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse weiterer Untersuchungen. ***************************************************************************************** Köln, Berlin 15.11.2021 BEKANNTMACHUNGEN | 123

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