Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 01-02

zm 112, Nr. 01-02, 16.1.2022, (14) DIE KLINISCH-ETHISCHE FALLDISKUSSION Ist 3G beim Zahnarzt ethisch vertretbar? Ralf Vollmuth, André Müllerschön, Dominik Groß Zahnärzte und Ärzte dürfen die Behandlung ihrer Patienten weder vom Impfstatus noch von einem negativen Test abhängig machen: Aktuell ist 3G in der Praxis nicht erlaubt – darauf hatte Ende Oktober auch das Bundes- gesundheitsministerium hingewiesen. Doch ist dieses Verbot angesichts der Wucht der vierten Welle weiterhin ethisch haltbar? D ie Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Kassenzahn- ärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hatten ihre Rechtsauffassung gemäß der Sicht des BMG veröffent- licht, wonach wegen der Corona- Pandemie in zahnärztlichen Behand- lungseinrichtungen die Anwendung von 3G – also die Durchführung einer Behandlung ausschließlich für geimpfte, genesene oder getestete Pa- tienten – unzulässig ist. Der Impfsta- tus oder die Vorlage eines aktuellen Corona-Tests können nicht zur Be- dingung für die Behandlung gemacht werden [zm 22/2021, S. 2146]. Begründet wird dies mit Bezug auf die Berufsordnung und die darin pos- tulierten und für die Mitglieder der Zahnärzteschaft verpflichtenden Ziele, die unter allen Umständen zunächst auf das Wohl der einzelnen Patienten, schließlich aber auch der Allgemein- heit ausgerichtet sind. Eine Ablehnung der Behandlung kann gemäß § 2 „Berufspflichten“ der Mus- Foto: Adobe Stock_Bihlmayerfotografie In vielen Städten gilt in Bus und Bahn mittlerwiele 3G. Arzt- und Zahnarztpraxen dürfen die Regel aber nicht zur Voraussetzung für Behandlungen machen. OBERSTARZT PROF. DR. RALF VOLLMUTH Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr Zeppelinstr. 127/128, 14471 Potsdam vollmuth@ak-ethik.de Foto: Bayer 16 | POLITIK

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=