Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 01-02
zm 112, Nr. 01-02, 16.1.2022, (26) E ine positive Neuerung ist bei der Freigrenze für Gutscheine zu vermelden, diese wurde auf 50 Euro pro Monat erhöht. Weiterhin finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten steuerfreien beziehungs- weise -begünstigten und sozialversi- cherungsfreien Vergütungsmöglich- keiten mit den für 2022 geltenden Obergrenzen. Um die Vorteilhaftigkeit dieser Vergütungen zu verdeutlichen stellen wir Ihnen die Wirkungsweise dieser abgabenoptimierten Zuwen- dungen dar. Damit können größere Einsparungen bei Lohnsteuer und Sozialversicherung erzielt werden. Ein Wermutstropfen hierbei ist, dass die meisten dieser Vergütungen nur be- günstigt sind, wenn sie vom Arbeit- geber zusätzlich zum ohnehin ge- schuldeten Arbeitsentgelt, sprich zum normalen Gehalt, gezahlt werden. Wenn Sie bisher solche Vergütungen nicht zahlen, können Sie die Begüns- tigungen nur dann erreichen, wenn Sie dies bei künftigen Neuanstellun- gen, bei Gehaltserhöhungen oder bei einmaligen zusätzlichen Vergütungen anwenden. Betriebliche Altersvorsorge (BAV) Wandelt ein Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts in eine betriebliche STEUERRECHT Wichtige Änderungen im Lohnbereich 2022 Bernhard Fuchs, Marcel Nehlsen In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die wichtigsten Änderungen in den Bereichen Vergütungen, Lohnsteuer und Sozialversicherung für Ihre Arbeitnehmer dar. Neu ist, dass auch für bereits bestehende Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge vom Arbeitgeber ein Zuschuss zu zahlen ist. Beim Mindestlohn gilt es, in 2022 gleich zwei neue Stundensätze zu beachten. Spannend wird sein, ob und wann die angekündigte Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde erfolgt. Dauerhafte Überlassung von TK und IT-Geräten, z. B. Handy, Tablet, Laptop Monatliche Gutscheine Aufmerksamkeiten z. B. Blumen, Genussmittel, Bücher Höhe max. 50 € Empfehlung max. ca. 45 € Höhe max. 60 € Geschenke anlässlich einer Betriebsveranstaltung z. B. „Weihnachtspäckchen“ z. B. Tankgutschein, Prepaid-Gutscheine / Geschenkkarten bestimmte Zusatz- versicherungen des AG für den AN Bleibt Eigentum des AG wird nur zur Nutzung überlassen Nutzungsüberlassungs- vereinbarung abschließen kein persönlicher Anlass nötig Persönlicher Anlass nötig, z. B. Geburtstag, Geburt Kind, Hochzeit, Praxisjubiläum usw. Muss bei der Veranstaltung übergeben werden, z.B. Weihnachtsfeier Wird in die Berechnung des Freibetrages (110 €) für Betriebsver- anstaltungen mit eingerechnet Steuer- und sozialversicherungsfreie Sachbezüge für Arbeitnehmer – schematische Darstellung BERNHARD FUCHS Kanzlei Fuchs & Stolz, Volkach Steuerberater / Zahnärzteberatung b.fuchs@fuchsundstolz.de Foto: privat 28 | PRAXIS
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