Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 01-02
zm 112, Nr. 01-02, 16.1.2022, (47) AUS DER ARBEITSGEMEINSCHAFT WIRD DIE DEUTSCHE GESELLSCHAFT ZMB Zahnärztin Anke van Bentheim, Nordhorn, nutzt erfolgreich Bildkarten in der Kommunikation mit behinderten Patienten. Die Bildkartensammlung METACOM wurde von der Grafikerin Annette Kitzinger für ihre Tochter entwickelt und enthält auch Symbole mit zahnmedizinischen Inhalten. Foto: DGZ Grafik: Annette Kitzinger Die Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft für Zahnmedi- zin für Menschen mit Behinderungen und besonderem medizinischem Unterstützungsbedarf (AG ZMB) fand in diesem Jahr in Kooperation mit der DGZ anläßlich der 35. DGZ-Jahrestagung statt. Die Mitgliederversammlung des Vereins beschloss zwei Satzungsänderungen. Die AG ZMB wird in DGZMB (Deutsche Gesellschaft Zahnmedizin für Menschen mit Behinderung oder besonderem medizinischem Unterstützungsbedarf) umbenannt. Das Aufgabengebiet der DGZMB wird erweitert und schließt künftig auch Menschen mit seltenen Erkrankungen ein. Prof. Dr. Andreas Schulte von der Universität Witten/Her- decke stellte als Vorsitzender der DGZMB den erst kürzlich als Gesamtdokument fertig gestellten „Expertenstandard zur Förderung der Mundgesundheit in der Pflege“ vor. Heraus- geber des 188 Seiten starken Sonderdrucks ist das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) mit Sitz an der Hochschule Osnabrück. An dem nun vorliegen- den Dokument hat ein Expertengremium bestehend aus Zahnmedizinern der Behinderten- und Alterszahnmedizin und der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) mitgewirkt. Von den neuen Standards erhoffen sich die Experten mittel- bis langfristig Verbesserungen der Mundhygiene in der Pflegearbeit. Investiert werden soll vor allem in die Bildung: Für die Pflegekräfte sind Fortbildungsangebote geplant. Und in der Ausbildung soll künftig dem Thema Mundpflege pflegebedürftiger Menschen mehr Zeit eingeräumt werden – bislang stehen während der dreijährigen Ausbildung zur Pflegefachkraft nur sechs Unterrichtseinheiten auf dem Plan. Im Pflegealltag soll sich das Zeitbudget für die Mundpflege in den Einrichtungen erhöhen. Dazu kommt eine bessere Bezahlung für die Mundpflege – so zumindest der Plan. Die Einrichtungen sind nun verpflichtet, Personal fortzubilden, entsprechende Materialien und Räumlichkeiten vorzuhalten und gegebenenfalls weitere Expertise hinzuzuziehen. Die Kommunikation mit gehandicapten Patienten, Eltern und Betreuungspersonen war das Thema von Zahnärztin Anke van Bentheim, niedergelassen in Nordhorn. Sie stellte in ihrem Vortrag Kommunikationsbeispiele aus ihrer täglichen Arbeit vor. Erster praktischer Tipp der erfahrenen Kollegin: „Lassen Sie sich den Anamnesebogen schon im Vorfeld schicken. So wissen Sie, welche Behinderungen vorliegen und welche Bedingungen der gehandicapte Patient benötigen wird.“ Man kann nicht „nicht kommunizieren“ Bei der Kommunikation selbst setzt van Bentheim mehr auf Teilnahme als auf Inhalte. Mit ihren jugendlichen behinder- ten Patienten kommuniziert van Bentheim nicht über sie hinweg mit den Betreuungspersonen, sondern möglichst direkt in einfacher Sprache. Sie setzt häufig Bildkarten aus der sogenannten Metacom-Reihe ein (www.metacom- symbole.de ). Die Sammlung umfasst mittlerweile mehr als 10.000 klare, einfach erkennbare Symbole, darunter auch einige mit zahnmedizinischen Inhalten. Mithilfe der Symbole können Zahnärzte behinderten Menschen beispielsweise die Behandlungsschritte erklären. In Bezug auf die Eltern rät van Bentheim, diese dort abzuholen, wo sie stehen, denn sie sind rund um die Uhr im Betreuungseinsatz und manchmal einfach nicht mehr in der Lage, das an Mundpflegemaßnahmen umzusetzen, was aus zahnmedizinischer Sicht wünschens- wert wäre. Expertenstandard „Förderung der Mundgesundheit in der Pflege“ – Sonderdruck einschließlich Kommentierung und Literaturstudie, DNQP: 2021, ISBN: 978–3–00–070047–7, 188 Seiten, 36,00 Euro. Bestellung: ww.dnqp.de/bestellformular ZAHNMEDIZIN | 49
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