Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 01-02

zm 112, Nr. 01-02, 16.1.2022, (74) Vereinbarung zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem Bundesministerium der Verteidigung zur zahnärztlichen Versorgung von Heilfürsorgeberechtigten Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und das Bundes- ministerium der Verteidigung vereinbaren für die zahnärzt- liche Versorgung von heilfürsorgeberechtigten Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr ab dem 01.01.2022 folgende Vergütungsregelung: Die zahnärztlichen Leistungen, die Gegenstand der vertrags- zahnärztlichen Versorgung sind, für die die Kassenzahnärzt- lichen Vereinigungen die Sicherstellung gemäß § 75 Abs. 3 SGB V zu übernehmen haben, richten sich nach dem Bundes- mantelvertrag Zahnärzte (BMV-Z) und den zusätzlich zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Vereinbarungen. 1. Für die zahnärztlichen Leistungen – mit Ausnahme der Ver- sorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen sowie der kiefer- orthopädischen Behandlung – gilt ab dem 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 ein Punktwert in Höhe von EUR 1,3027. 2. Für die zahnärztlichen Leistungen bei der Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen sowie der kieferorthopädischen Behandlung gilt ab dem 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 ein Punktwert in Höhe von EUR 1,1186. Die Parteien vereinbaren darüber hinaus für die Abgeltung des Sprechstundenbedarfs ab dem 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 eine Pauschale in Höhe von EUR 1,8428 je abgerechneten Ab- rechnungsschein. Köln, 25.11.2021 Berlin, 01.12.2021 76 | BEKANNTMACHUNGEN

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